Bundesrat/Elterngeld
Gemeinsam mit anderen Ländern nimmt das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat am 12. Februar einen neuen Anlauf, um das Verfahren beim Elterngeld zu vereinfachen, wie Familienministerin Malu Dreyer heute in Mainz ankündigte. Mit der Initiative soll der oft beklagte bürokratische Aufwand für die Eltern, aber auch für die bearbeitenden Stellen verringert und die Auszahlung des Elterngeldes insgesamt beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf war von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Rheinland-Pfalz erarbeitet und im Frühjahr 2008 in den Bundesrat eingebracht worden. Da die zuständigen Bundestagsausschüsse den Entwurf aber nicht zu Ende beraten haben, fiel er zum Ende der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages der so genannten Diskontinuität zum Opfer.
Der Gesetzentwurf betrifft in erster die Linie die Ermittlung des Einkommens, das dem Elterngeld zugrunde liegt. Derzeit wird das Einkommen in einem aufwändigen Verfahren aus den letzten zwölf Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitgeber errechnet. Für die Elterngeldstellen sei es oft sehr schwierig, den sehr unterschiedlich abgefassten Bescheinigungen die relevanten Daten zu entnehmen. Dabei seien oft Rückfragen notwendig, die wiederum zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führten, sagte die Ministerin. In vielen Fällen seien darüber hinaus noch anteilige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge herauszurechnen.
Mit der Änderung soll allein das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen maßgeblich sein. Die Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen soll durch Pauschalierungen vereinfacht werden.
Darüber hinaus beinhalten die Änderungen auch die Freistellung des Geschwisterbonus bei der Anrechnung von Entgeltersatzleistungen nach der Geburt des Kindes und bei anderen Sozialleistungen. Auch das werde Verwaltungen entlasten und vor allem den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen, ist die Ministerin überzeugt.
Quelle lifePR