Schnee in Berlin: Für Fußgänger ist jeder Weg eine gefährliche Schlitterpartie, die oftmals im Krankenhaus endet

Feb 4, 2010

Die BSR verfügt nur noch über wenige hundert Tonnen Salz und kann nicht mehr alle Hauptstraßen streuen. Für diese Nachricht haben viele Fußgänger nur ein bitteres Lachen übrig: Denn zahlreiche Gehwege wurden schon Anfang Januar zu spiegelglatten Rutschbahnen.

Seit den 80er-Jahren ist nicht mehr die komplette Räumung der Berliner Gehwege vorgeschrieben, sondern nur noch ein sogenanntes Abstumpfen. Viele Hauseigentümer sind aber offenbar so „abgestumpft“, dass sie den Winterdienst gar nicht mehr erledigen beziehungsweise erledigen lassen.

Dabei kann mangelndes Räumen und Streuen teuer werden: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld sind möglich. Wenn unglücklicherweise jemand zu Schaden kommt, droht sogar ein Verfahren wegen Körperverletzung. Geräumt werden muss übrigens nicht ununterbrochen, sondern direkt nach dem Ende des jeweiligen Schneeschauers. Nach 20 Uhr können Schneeschüppe und Besen getrost in die Ecke gestellt werden – allerdings nur über Nacht, denn bis spätestens 7 Uhr am nächsten Morgen muss der Gehweg wieder frei und gestreut sein.

Auch wenn ein Hauseigentümer den Winterdienst an einen Mieter oder einen Schneebeseitiger übertragen hat, gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Räumdienst sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Seine Tätigkeit ist beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben durch eine Übernahmeerklärung anzuzeigen, damit der Verantwortliche im Schadensfall schnell ermittelt werden kann. Er muss den Schaden dann auch tragen.

Am besten ist es natürlich, erst gar nicht zu stürzen, denn unter Umständen trägt man eine Mitschuld. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Quelle lifePR

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