Europa lässt Amerika auf Bankdaten zugreifen

Dez 1, 2009

Die EU-Staaten haben Diplomaten zufolge grünes Licht für das umstrittene EU-Abkommen mit den USA zum Austausch von Bankdaten gegeben. Die Vereinbarung sei mit den Enthaltungen Deutschlands, Österreichs, Ungarns und Griechenlands angenommen worden, sagte ein EU-Diplomat am Montag beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. Gegenstimmen gab es demnach nicht. Das Übergangsabkommen werde eine Laufzeit von nur neun Monaten statt der geplanten zwölf Monate haben, ergänzte ein anderer Diplomat.

Das Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass US-Terrorismusfahnder auch in Zukunft auf Zahlungsdaten des globalen Bankdienstleisters Swift zugreifen können. Die US-Behörden werten diese Informationen bereits seit 2002 aus, um Extremisten und deren Finanzierungsquellen aufzuspüren. Der Datenschutz war bisher nur ansatzweise geregelt. Das neue Abkommen wurde notwendig, weil Swift zum Jahresende den Server mit europäischen Zahlungstransfers aus den USA in die Niederlande verlagert. Die US-Fahnder hätten ohne neue Vereinbarung keinen Zugriff mehr auf die Daten.

Umstritten ist, ob der Datenschutz ausreichend gesichert ist. So bemängelten die deutschen Banken und Sparkassen, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend vor unerwünschtem Auskundschaften schützen können. Auch sei die Einsichtnahme nicht ausdrücklich auf Swift begrenzt, und die Daten könnten an Drittstaaten ohne mit Europa vergleichbarem Datenschutzstandard weitergegeben werden. Diplomaten zufolge ist bei dem Abkommen jedoch die Datenweitergabe an Drittstaaten ausgeschlossen. Auch sei keine Rasterfahndung von Überweisungsdaten möglich.

In Deutschland laufen nicht nur Datenschützer und die Bankenverbände Sturm gegen das Swift-Abkommen wegen mangelnden Datenschutzes.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sei unverändert kritisch, hatte ihr Sprecher erst am Wochenende erklärt. Auch der Bundesrat hatte die Regierung aufgefordert, dem Vertrag nur zuzustimmen, wenn Zweck und Voraussetzung der Datenübermittlung hinreichend geklärt seien. Eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten müsse ausgeschlossen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein. Außerdem müssten die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament beteiligt werden. Die Mitsprache des EU-Parlaments würde sich mit dem Lissabon-Vertrag nicht wesentlich verbessern, erklärte dazu ein EU-Diplomat. Das Parlament könnte nicht mitverhandeln, sondern müsste nur besser vom Ministerrat informiert werden. Es könnte auch bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Dezember der endgültigen Ratifizierung die Zustimmung verweigern.

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