Insolvenzrecht Dresden – RA Horrion Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzvervvalters gegen Dritte.

Nov. 5, 2009

Insolvenzrecht Dresden – RA Horrion: Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung der Rückforderung von Zahlungen der Schuldnerin vor der Insolvenz.
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsgrundsatz:
Der Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung einer Anfechtungsklage (BGH, Urteil vom 13.08.2009 -Au.: 1 x ZR 58/069)
Insolvenzrecht Dresden – Sachverhalt:
Am 19.12.2002 wurde die Insolvenz Ober das Vermögen der T-GmbH eröffnet. Die TGmbH hatte an das Finanzamt vom 31.01.2001 bis 02.11.2001 ca. EUR 56.000,00 auf Steuerrückstände bezahlt. Im Frühjahr 2002 wurden weitere ca. EUR 6.700,00 bezahlt.
Das Finanzamt zahlte EUR 6.700,00 zurück. Der Insolvenzverwalter klagte gegen das Finanzamt auf Auskunft, weiche Zahlungen auf Vollstreckungsdruck erfolgten (Anm.: dann Anfechtungserfolg). Bei der Insolvenzschuldnerin fehlten Geschäftsunterlagen. Die Klage hatte in erster Instanz keinen Erfolg und in der zweiten Instanz Erfolg. Die Revision hatte keinen Erfolg.
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsgründe:
Die Insolvenzordnung sieht keinen Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Gläubiger vor, weiche durch Anfechtung auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden sollen.
Ein Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben besteht nur im Rahmen bestehender Rechtsbeziehungen. Gegenüber Personen, die lediglich im Verdacht stehen, sie könnten Gegner eines Anfechtungs- und Rückforderungsanspruchs werden, besteht kein Auskunftsanspruch. Auch die Abgabenordnung sieht keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt vor.
Insolvenzrecht Dresden – Mein Rechtstipp:
Wenn der Insolvenzverwalter an Dritte (insb. Geschäftspartner) schreibt und Auskünfte im Zusammenhang mit Zahlungen der Schuldnerin aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung wünscht, dann besteht grundsätzlich keine Auskunftspflicht. Meist soll eine Anfechtung und Rückforderung vorbereitet werden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://www.rechtsanwalt-horrion.de

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