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Fachanwälte bilden sich 27,7 Stunden pro Jahr fort

Nov 4, 2009

Fachanwälte bilden sich durchschnittlich 27,7 Stunden pro Jahr fort. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zum Fortbildungsverhalten der deutschen Anwaltschaft ergeben. Eine gegenwärtig berufspolitisch diskutierte Ausweitung der Fortbildungspflicht würde nur eine Minderheit der Fachanwälte zu mehr Fortbildung zwingen – die meisten der mehr als 30.000 als Fachanwalt spezialisierten Rechtsanwälte bilden sich bereits heute deutlich umfassender fort als vom Gesetz verlangt.

Nur Fachanwälte trifft eine sanktionierte Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Sie müssen sich nach § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) jährlich in einem Umfang von 10 Stunden fortbilden. Lediglich jeder achte Fachanwalt belässt es bei diesen Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um einen einmal verliehenen Fachanwaltstitel weiterhin führen zu dürfen. Mehr als 60% der Fachanwälte investieren mindestens 20 Stunden pro Jahr in ihre Fortbildung, fast 10% sogar mehr als 40 Stunden. Eine gegenwärtig diskutierte Erhöhung der Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte von zehn auf 15 Stunden pro Jahr wird rund ein Viertel der Fachanwälte zwingen, ihre Fortbildung zu intensivieren: 22,4% der befragten Fachanwälte bilden sich gegenwärtig weniger als 15 Stunden pro Jahr fort. Eine ebenfalls diskutierte Verdopplung der Fortbildungspflicht auf mindestens 20 Stunden würde 39% aller Fachanwälte zwingen, mehr Zeit auf ihre berufsbegleitende Weiterbildung zu verwenden.

Soldan ist seit 100 Jahren ein verlässlicher und fairer Partner von Rechtsanwälten und Notaren. Dabei prägen hohe Fachkompetenz, fundierte Branchenkenntnisse und gemeinnütziges Engagement die Arbeit des Unternehmens. Das Leistungsspektrum der Soldan GmbH umfasst ein konsequent auf die Bedürfnisse von Kanzleien ausgerichtetes Sortiment zu dem Büro- und Kanzleibedarf, Büroeinrichtung und –technik, Kanzlei-Drucksachen, Beratung und Schulung, juristische Fachliteratur, Rechtsdatenbanken, News und Services sowie Forschung und Förderung gehören.

Seit dem Gründungsjahr 1908 hat Soldan stets den Erfolg und das Wohlergehen des Berufs der Rechtsanwälte im Auge gehabt. In den vergangenen Jahren hat sich die Hans Soldan Stiftung durch die Gewährung von Fördergeldern an universitäre Einrichtungen und Institutionen der Anwaltschaft in Höhe von rund 14 Mio. Euro für die praxisorientierte Juristenausbildung sowie die Ausbildung der Kanzlei-Mitarbeiter stark gemacht.

Das gemeinnützige und unabhängige Soldan Institut für Anwaltmanagement e. V. sieht seine Aufgabe darin, die Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien zu erforschen. Die Ergebnisse werden regelmäßig in einer eigenen Schriftenreihe veröffentlicht.

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