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Joachim Herrmann: „Straffreiheit für Abgabe illegaler Waffen nur bis 31. Dezember 2009 – Kostenfreie Amnestieregelung unbedingt nutzen – Neue bayerische Vollzugshinweise zum Waffenrecht sind bürgerfreundlich und unbürokratisch“

Okt 30, 2009

„Illegale Waffen können nur noch bis zum 31. Dezember 2009 straffrei bei der Polizei oder den Waffenbehörden abgegeben werden. Ich kann an die Besitzer illegaler Waffen nur appellieren: Nutzen Sie unbedingt die kostenfreie Amnestieregelung und schaffen Sie damit mehr Sicherheit! Die Amnestieregelung stellt die einfachste und beste Möglichkeit dar, sich von illegalen Waffen zu trennen, ohne selbst Folgen befürchten zu müssen. Und dabei kann man sicher sein, dass die Waffe nicht in falsche Hände gerät“, sagte Innenminister Joachim Herrmann anlässlich der Bekanntmachung der neuen Vollzugshinweise zum Waffenrecht.

Die Amnestieregelung sieht vor, dass illegale Waffen bis zum Jahresende bei der Polizei oder den Waffenbehörden straffrei abgegeben werden können. Daneben bleiben aber auch die Besitzer legaler Waffen aufgerufen, nicht mehr benötigte Waffen abzugeben. Als Zielgruppe kommen hier vor allem Waffenbesitzer in Betracht, die Waffen geerbt und als Altbesitz angemeldet haben. Die abgegebenen Waffen werden an das Bayerische Landeskriminalamt geschickt und überprüft. Dort werden sie schließlich zerlegt und vernichtet.

Mit den jetzt erlassenen Vollzugshinweisen konkretisiert Bayern die Anwendung der zum 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen der Waffengesetze. Der Innenminister: „Im Vordergrund steht für mich ein bürgerfreundlicher und unbürokratischer Vollzug des neuen Waffenrechts. Wir haben darauf geachtet, Erschwernisse für unsere Sportschützen und Jäger, die täglich sorgsam und verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, zu vermeiden. Ich bin sicher: Waffenbesitzer und Waffenbehörden werden sehr schnell eine vernünftige und für alle Seiten akzeptable Zusammenarbeit finden. Das gilt vor allem für die Möglichkeit, die sichere Aufbewahrung von Waffen stichprobenartig bei voller Wahrung des Wohnungsgrundrechts zu kontrollieren.“

Die neuen Vollzugshinweise zum Waffenrecht können abgerufen werden unter http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/17045/

Quelle pressrelations.de

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