Betriebsärzte begrüßen das Verbot von Gen-Tests

Apr. 25, 2009
Obst und Medizin

Genetische Untersuchungen dürfen nur dem Schutz der Arbeitnehmer dienen und nicht der Diskriminierung von Bewerbern
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) begrüßt das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG), das heute vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Berufsverband der deutschen Arbeitsmediziner hat sich schon seit Jahren gegen den Einsatz von Gen-Tests bei Einstellungsuntersuchungen eingesetzt und eine gesetzliche Regelung gefordert, die nun beschlossen wurde.
Nach Ansicht des VDBW sind derartige Untersuchungen nicht mit der ärztlichen Ethik zu vereinbaren. „Aufgabe des Betriebsarztes ist es, die Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz zu beraten“, sagt Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW. „Wir stehen aber nicht dafür zu Verfügung, die Unternehmen vor vermeintlich anfälligen Mitarbeitern zu schützen und mit Hilfe von Gen-Tests Menschen zu selektieren.“ Kein Betriebsarzt dürfe sich für solche Untersuchungen bereit finden.
Genetische Untersuchungen auf freiwilliger Basis sind für bestimmte Berufsgruppen aber nach wie vor sinnvoll – allerdings nur, wenn dabei die gesundheitliche Vorsorge im Mittelpunkt steht und nicht die Auswahl von Bewerbern. Entscheidend ist dabei, dass die Testergebnisse nur dem Arbeitnehmer bekannt werden, damit er sein individuelles Risiko abschätzen und sich mit dem Betriebsarzt beraten kann. „Die detaillierten Befunde aus der Untersuchung gehen das Unternehmen nichts an, denn auch für Betriebsärzte gilt die ärztliche Schweigepflicht“, betont Dr. Panter. „Wir sehen uns in erster Linie als Berater der Arbeitnehmer und haben das Ziel, alles für ihre Integration und zum Schutz ihrer Gesundheit zu tun.“
Entscheidend für den richtigen Umgang mit den Testergebnissen ist der im Gesetz verankerte Arztvorbehalt: Nur nach einer Beratung durch einen Mediziner dürfen genetische Untersuchungen vorgenommen werden, die eine Voraussage über das künftige Erkrankungsrisiko gestatten. „Das stellt sicher, dass die Patienten über die möglichen  Folgen eines Tests vorab informiert werden und später mit den Testergebnissen nicht alleine dastehen“, so Dr. Panter.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und der größte arbeitsmedizinische Fachverband Europas. Er vertritt seit über 50 Jahren die Interessen seiner rund 3.000 Mitglieder. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuster arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit. Die Zentrale des VDBW ist in Karlsruhe. www.vdbw.de
Verbandskontakt:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., Hauptgeschäftsführer Jochen Protzer, Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe, T: 0721 933 8181, F: 0721 933 8186, E-Mail: jochen.protzer@vdbw.de
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