Die Autobahnpolizei Düsseldorf weist darauf hin, dass das Feiertagsfahrverbot für LKW an Karfreitag kontrolliert wird.
Inbesondere in der Nähe zur niederländischen Grenze werden Kontrollen durchgeführt. Dies betrifft die Autobahnen A3, A4, A40 A57 und A61.
Einzig LKW die unter die Ausnahme der Straßenverkehrsordnung §30 fallen, oder ersatzweise eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können dürfen trotz des Feiertages deutsche Autobahnen befahren.
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Quelle Schlaunews.de