Schlaunews.de

Nachrichten, Tipps und Tricks

Polizeigriff im Bierzelt

Sep. 18, 2008

Kommt ein Gast in einem Bierzelt der Aufforderung des Sicherheitspersonals das Zelt zu verlassen nicht nach, so darf der Gast mit dem sog. Polizeigriff aus dem Zelt befördert werden. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht laut ARAG Experten dann nicht, da der Sicherheitsmitarbeiter aufgrund des ihm übertragenen Hausrechts zu dieser Maßnahme berechtigt ist (AG München 223 C 16529/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Jetzt eine Nachricht senden
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Quelle (lifePR)

Schlaunews Tipp

📱 Deals direkt aufs Handy – nichts mehr verpassen

Abonniere unseren kostenlosen WhatsApp-Kanal und erhalte echte Schnäppchen, lokale Tipps und Aktionen. 🎁 Plus: Gewinnchance auf attraktive Preise. Kostenlos • anonym • jederzeit kündbar

Jetzt kostenlos beitreten

Hinweis: Teilnahme an Gewinnaktionen ist freiwillig. Details & Teilnahmebedingungen im Kanal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert