Schlaunews - Aktuelle Nachrichten

Info, Tipps, Tricks, Test und mehr...

IHK fordert von der Landespolitik zeitnahe Entscheidung beim Rauchverbot

Jul 21, 2008

Die Gastronomiebetriebe – vor allem die rund 80.000 Einraumkneipen in Deutschland – leiden unter den strengen Nichtraucherschutzgesetzen. Das belegt eine aktuelle Sonderumfrage der Industrie- und Handelskammern. Die Wirte laufen Sturm. Drei von ihnen sind sogar vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Aus Karlsruhe wird bis Ende Juli eine ‚wegweisende‘ Entscheidung erwartet.

‚Fast jeder zweite gastronomische Betrieb (48 Prozent) beklagt Umsatzeinbußen seit Einführung des Rauchverbots. Dabei sind Ein-Raum-Gaststätten besonders betroffen, weil sie die Forderungen nach abgetrennten Räumen für Raucher nicht erfüllen können‘, kritisiert Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, die gegenwärtige Situation. Bundesweit gaben nachweislich die ersten Gaststätten ihr Geschäft aus diesen Gründen bereits auf. Auch Brauereien und der Getränkegroßhandel klagen über deutliche Umsatzeinbußen.

Die Schweriner IHK warnt, dass mit weiteren Geschäftsaufgaben ein spürbarer Verlust von Arbeitsplätzen verbunden sein könnte und sogar Auswirkungen auf die Stadtbilder nicht auszuschließen seien. ‚Die Eckkneipe könnte Seltenheitswert bekommen‘, schätzt Rothe ein und fordert endlich zeit- und praxisnahe Entscheidungen durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, bevor ab 1. August 2008 laut Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern auch noch Bußgelder greifen und zur Verschärfung der Situation führen könnten. Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz können dann mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dabei werden auch Gastwirte zur Kasse gebeten, die bei ihren Gästen nicht hart durchgreifen. ‚Dies ist aus unserer Sicht nicht realistisch, zumal immer wieder gepredigt wird, dass der Gast im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern König sein solle‘, meint Rothe und steht mit seiner Auffassung nicht allein. In den vergangenen Wochen kippten Gerichte bundesweit immer wieder das Rauchverbot. Vor einigen Tagen erst urteilte das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dass in einer Lübecker Kneipe das Rauchen wieder zulässig sei, obwohl die Kneipe sogar mehr als einen Raum hat. Das Gericht wichtete die wirtschaftlichen Nachteile für die Inhaberin höher als den Nichtraucherschutz.

Ansprechpartner:

<

p class=“contactperson“>Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jetzt eine Nachricht senden
Telefon: +49 (385) 5103-114, -115, -116
Fax: +49 (385) 51 03-148
Zuständigkeitsbereich: IHK zu Schwerin

Über IHK zu Schwerin:

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ist Mitglied in der ‚Logistikinitiative Mecklenburg-Vorpommern e. V.‘, die am vergangenen Freitag (13.06.2008) gegründet worden war. Rund 40 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft haben sich darin zusammengeschlossen, um die Logistikwirtschaft im Nordosten weiter zu entwickeln.
Quelle (lifePR)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert