Europäische Mobilitätspolitik zielt mehr und mehr darauf ab, die Bürger Europas verstärkt zum Gehen und Radfahren zu bewegen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn zugleich EU-weit Anstrengungen für eine bessere Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer unternommen werden. Laut Schätzungen sterben jährlich rund 8000 Fußgänger und Radfahrer bei Unfällen im EU-Straßenverkehr, 300 000 kommen mit Verletzungen davon. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Nachbesserung der Richtlinie aus dem Jahr 2003 zum „Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ wurde nun vom Verkehrsausschuss des EU-Parlaments abgesegnet. Nach dieser Richtlinie müssen neue Fahrzeuge eine Reihe verschärfter Leistungstests durchlaufen, um Mindestsicherheitsstandards zur Verringerung der Verletzungsfolgen bei einem Zusammenstoß mit Fußgängern und Radfahrer zu erfüllen. Es handelt sich dabei vor allem um ein adäquates Design von Kühlerhauben und Stoßstangen, um Kopf- und Beinverletzungen zu mindern. Der ETSC (Europäischer Verkehrssicherheitsrat) hatte gefordert, die geforderten Kollisionstests mit einer realistischen Aufprallgeschwindigkeit von 40 km/h durchzuführen, fand aber keine Mehrheit unter den Parlamentariern, die es bei 35 km/h belassen wollten. Als erfreulich hingegen bewertet der ETSC die drastische Verkürzung der Fristen für die Umsetzung, mit denen die Automobilindustrie zur schnellen Designverbesserung angehalten werden sollen. Am effizientesten wäre laut EU-Kommission eine rasche Weiterentwicklung von automatischen Bremsassistenten, die solche Kollisionen nicht nur lindern, sondern sogar verhindern könnten.
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Quelle (lifePR)