Bundesgesetzblätter neu im Gesetzesportal

Jan 23, 2008

Das Deutsche Gesetzesportal ist um einen erheblichen Datenbestand erweitert worden: Ab sofort stehen den Abonnenten die seit 1949 bzw. 1951 veröffentlichten Bundesgesetzblätter I und II zur Verfügung.

Die bereits vorhandenen Bundesgesetzblätter der letzten beiden Wahlperioden wurden jetzt um die historischen Bestände ergänzt. Diese neuen Bestände stehen den Abonnenten des Gesetzesportals ohne Aufpreis zur Verfügung.

Die Recherche in den Bundesgesetzblättern ist ab dem Jahrgang 1998 auch im Volltext möglich, d. h. neben der allgemein möglichen Suche mit Metadaten (nach Jahr, Ausgabe, Seite, Überschrift, Ausfertigungsdatum, Erscheinungsdatum) kann zudem im gesamten Text des jeweiligen Dokuments recherchiert werden.

Alle Bundesgesetzblätter sind als PDF verfügbar.

www.gesetzesportal.de ist ein gemeinsames Angebot der juris GmbH und des Bundesanzeiger Verlages. Online werden erstmals Bundesgesetz-blätter, Parlamentarische Drucksachen und konsolidierte Gesetzestexte unter einer einheitlichen Benutzeroberfläche zusammengefasst. Vielfältige Recherchemöglichkeiten ergänzen das Angebot.

Das Gesetzesportal soll vor allem Notare und Rechtsexperten in ihrem Arbeitsalltag unterstützen.

„Durch die Aufnahme der historischen Bestände des Bundesgesetzblattes I und II können sich die Nutzer noch leichter und umfänglicher über den Werdegang eines Gesetzes und seiner gültigen Fassungen informieren. Dies stellt einen unmittelbaren Gewinn für unsere Kunden dar“, so Dr. h.c. Gerhard Käfer, Sprecher der Geschäftsführung der juris GmbH.

„In einer modernen Recherchewelt muss ein Angebot nicht nur komfortabel, sondern auch umfassend sein“, kommentiert Rainer Diesem vom Bundesanzeiger Verlag die Erweiterung.

Auch juris-Nutzer profitieren von den Aufstockung: Die Bundesgesetz-blätter I und II sind in juris.de verlinkt und können bei den Gesetzen als Fundstelle aufgerufen werden. Damit ist der im Bundesgesetzblatt verkündete Text bzw. der Text der letzten Änderung abrufbar.

Über den Bundesanzeiger Verlag
Der Bundesanzeiger Verlag steht als Evidenzzentrale für gesicherte, verbindliche und umfassende Informationen aus Recht und Wirtschaft. Neben dem „Bundesgesetzblatt“ und dem „Bundesanzeiger“ als wichtigsten und inhaltsreichsten Publikationsorganen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt und produziert die Gesellschaft heute ein medienübergreifendes Angebot zu über 30 Themenbereichen: Fachzeitschriften, Info-Dienste, Loseblattwerke, Fachbücher, Newsletter, elektronische Archivierungs- und Recherchesysteme auf CD-ROM, Online-Dienste sowie Seminare.Mit dem Bundesanzeiger, der inzwischen nahezu vollständig elektronisch publiziert wird, und dem ebenfalls vom Bundesanzeiger Verlag betriebenen Unternehmensregister verfügt der Verlag über das umfassendste Angebot an gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensnachrichten mit z.B. sämtlichen offengelegten Abschlussunterlagen der Unternehmen.

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p class=“contactperson“>Frau Antje Gebauer
Abteilung Verlag/Datenbanken
E-Mail: gebauer@juris.de
Telefon: +49 (681) 5866-107
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Zuständigkeitsbereich: juris GmbH

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p class=“contactperson“>Frau Melanie Saß
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E-Mail: melanie.sass@bundesanz[…]
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Die juris GmbH, das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Saarbrücken, ist führend auf dem deutschen Markt für elektronische Rechtsinformationen. Die enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes gewährleistet die hohe Qualität des Informations-angebotes. juris wird von allen deutschen Gerichten genutzt, ebenso von Universitäten, Verwaltungen des Bundes und der Länder, Verbänden, der Wirtschaft, Rechtsanwälten und einer Vielzahl von Juristen. Neben seinen Online-Angeboten bietet juris auch Printprodukte an.

Quelle (lifePR)

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