ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hauseigentümer ihre Immobilie künftig nur noch mit einem gültigen Energiepass vermieten oder verkaufen dürfen. Dies soll Interessenten einen besseren Überblick über den Energieverbrauch des Gebäudes geben und Eigentümer zu Investitionen anregen. Altbauten, die bis 1965 errichtet wurden, benötigen ab 1. Juli 2008 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energiepass. Für jüngere Gebäude gilt die Regelung ab 1. Januar 2009. Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind vom Energieausweis nicht betroffen. Den Energieausweis dürfen Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Handwerker ausstellen.
Quelle (lifePR)