Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Aktionismus um Kinderschutz und Kinderrechte. „Kindeswohl lässt sich nicht verordnen oder durch das Jugendamt erzwingen. Kontrollierte Arztbesuche mögen sinnvolle flankierende Maßnahmen sein, aber Gewalt gegen Kinder lässt sich dadurch nicht verhindern.“, betont der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler. Der ISUV weist darauf hin, dass insbesondere nach Trennung und Scheidung der regelmäßige Umgang mit beiden Elternteilen ein adäquates Mittel ist, um Kindesmisshandlung und Gewalt gegen Kinder vorzubeugen. Der Verband fordert erheblich mehr Engagement von Familiengerichten und Jugendämtern bei der Durchsetzung des regelmäßigen Umgangs. Der ISUV spricht sich für eine Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung aus.
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: „Kinderrechte in der Verfassung, das bedeutet einen zusätzlichen Impuls für Wertschätzung und Schutz der Kinder. Wirksamer praktischer Kinderschutz ist aber nur möglich, wenn familiale Netze – gerade im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung – nicht zerstört, sondern dann im Sinne der Kinder gefördert und aktiviert werden. Hier besteht noch ein immenses Defizit an integrativem Denken und Bewusstsein in der Gesellschaft. Zu oft und zu schnell resignieren noch Elternteile, resignieren die Großeltern, die Verwandten. Zu oft werden Kinder auch heute noch – erfolgreich – instrumentalisiert. Zu oft bleiben sie allein zurück, fixiert auf einen Elternteil, – ihm ausgeliefert.“
Forderungen des ISUV:
– Umgangsrecht ist Menschenrecht, daher unveräußerlich.
– Umgangsverweigerung muss daher stärker sanktioniert werden.
– Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf Umgang, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
– Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden. Was tun, wenn der Umgang an den Feiertagen verweigert wird?
Ansprechpartner:
Herr Josef Linsler
E-Mail: j.linsler@isuv.de
Telefon: +49 (931) 663807
Zuständigkeitsbereich: ISUV-Bundesvorsitzender
Über Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.:
Quelle (lifePR)