Seit dem 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft und muss von den Unternehmern und Arbeitgebern beachtet werden.
Wenn so manches Unternehmen den Mitarbeitern keine Schulungen anbietet oder nur Informationen über das AGG und wie sie sich verhalten sollen, aushändigt, ist dies sehr gefährlich, da grundsätzlich nicht ausreichend nach diesem Gesetz.
Hier können Schadensersatzforderung, Klagen u.a. drohen.
Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) teilt mit, dass die Beschäftigten in geeigneter Weise geschult werden sollen. Wichtig dabei ist, dass die Mitarbeiter Diskriminierungen erkennen, von Diskriminierungen ablassen und die Rechte und Pflichten nach dem AGG kennen.
Bei bloßer Überreichung von Informationen in schriftlicher Form müssen die Beschäftigten nicht aktiv (wie z.B. bei der Beantwortung eines Multiple-Choice-Fragekatalogs einer AGG Online-Mitarbeiterschulung) werden, was bei den Arbeitsgerichten wohl Beachtung finden wird.
Wie kann nun eine solche Online – Schulung aussehen?
Es wird eine AGG Schulung benötigt, wobei z.B. der Unternehmer kostengünstig, aber mit entsprechendem fachlichem Inhalt, Darstellung des Gesetzestextes, Kommentierung und Multiple-Choice-Prüfungsverfahren Schulungen seiner Mitarbeiter durchführen lassen kann.
Die Wissensvermittlung könnte in einem einfach zu handhabenden mehrstufigen Verfahren ablaufen, wie z.B. mit der AGG Onlineschulung unter www.AGG-Mitarbeiterschulung.de oder anderen Anbietern.
Jedes Unternehmen sollte das AGG entsprechend gut beachten, auch Kleinbetriebe. Da hier z.B. das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 18.6.2007, Az. 4 Sa 14/07) die Altersdiskriminierung durch Kündigung wegen altersbedingt erhöhter Fehlzeiten bei einem Kleinbetrieb überprüfte. So wurde für diese Überprüfung der Benachteiligung sogar ein statistischer Vergleich durchgeführt.
Alle Mitarbeiter sollten entsprechend geschult werden.
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Markus Wertach
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