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Hohes Beitragssenkungspotenzial in der Arbeitslosenversicherung nutzen!

Okt 24, 2007

Bezugsdauer des ALG I darf nicht verlängert werden

Angesichts der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Sozialgesetzbuchs III fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Regierungskoalition auf, neue Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung zu unterlassen und stattdessen die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit für eine Beitragssenkung zu verwenden. Insbesondere sollte auf eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) und auf die Einführung des Eingliederungsbeitrags verzichtet werden. Beide Maßnahmen würden die Beitragszahler mit etwa 7,5 Mrd. Euro oder mit fast einem Beitragssatzpunkt belasten! Der Präsident des BdSt, Dr. Karl Heinz Däke, sagte: „Die geplanten Mehrausgaben unterstreichen das vorhandene hohe Potenzial, um die Beiträge zu senken. Ohne neue Ausgabenprogramme könnte der Beitragssatz kurzfristig auf ein Niveau von unter 3 Prozent sinken.“

Das Karl-Bräuer-Institut des BdSt hat in seiner aktuellen Analyse errechnet, dass der Beitragssatz auf etwa 2,7 Prozent reduziert werden könnte, wenn die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Mittel aus der Abschaffung des Aussteuerungsbetrags an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Eine solche Senkung würde einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro um 270 Euro im Jahr entlasten. Auch der Arbeitgeber würde um den selben Betrag entlastet werden. Eine Reduzierung der Lohnnebenkosten würde zudem mittelfristig den Beschäftigungsaufbau fördern und damit die gute Konjunkturentwicklung weiter unterstützen.

Der BdSt lehnt insbesondere die finanzielle Inanspruchnahme der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Eingliederungsbeitrags ab, weil der Gesetzgeber auf diese Weise eine system- und verfassungswidrige Regelung ähnlich dem Aussteuerungsbetrag einführen und die Beitragszahler ungerechtfertigt und damit auch übermäßig belasten würde. Ebenfalls warnt der BdSt vor der Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I. Gemäß dem Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Beck würde dies zu Mehrausgaben von etwa 2,5 Mrd. Euro führen.

Quelle (lifePR)

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