EU-Kommission sichert freien Zugang zu Reparaturinformationen

Sep. 21, 2007

Die Kartellrechtsbehörden der EU-Kommission haben entschieden, dass die Vereinbarungen zwischen den Kfz-Herstellern Toyota, Daimler/Chrysler, General Motors und Fiat und den von ihnen konzessionierten Werkstätten gegen die Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts verstoßen. Automobilhersteller müssen demnach ausnahmslos unabhängigen Reparaturbetrieben ausreichenden Zugang zu sämtlichen technischen Informationen gewähren. Die Zurückhaltung von Reparatur-Informationen und die daraus resultierende Wettbewerbseinschränkung schaden letztendlich dem Verbraucher, heißt es in der Begründung der Kommission, da ihm eine geringere Auswahl und bis zu 50 % höhere Preise zugemutet werden. Außerdem will die EU-Kommission damit verhindern, dass Fahrzeuge, die ohne entsprechende technische Informationen repariert werden, Sicherheitsmängel aufweisen.

Die genannten Hersteller haben sich dazu verpflichtet, unabhängigen Werkstätten die Informationen ungebündelt, via Webseiten und zu einem vernünftigen Preis weiterzugeben.

Informationen über Diebstahlsicherungen oder Fahrsperren dürfen nur dann zurückgehalten werden, wenn sie unabhängige Werkstätten nicht daran hindern, Reparaturen durchzuführen, die nicht unmittelbar mit diesen Funktionen zu tun haben. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verspricht sich vom faireren Wettbewerb zwischen Reparaturbetrieben in Zukunft geringere Arbeitskosten und günstigere Ersatzteilpreise. Studien der EU-Kommission hätten ergeben, dass etwa die Preise von Vertragswerkstätten in Deutschland rund 16 % über jenen unabhängiger Werkstätten liegen. In Großbritannien soll die Differenz bei höherpreisigen Marken gar bis zu 120 % betragen.

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Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
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Quelle (lifePR)

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