Urteil

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Grundsicherung: Wer Vermögen hat, muss es verwenden

Wer über Vermögen verfügt, das die relevanten Freibeträge der Grundsicherung für Arbeitsuchende übersteigt, muss dieses angeben und vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden. Die Klägerin wohnte im verhandelten Fall Ende…