Verbandmitteldefinition: Übergangsfrist verlängert
Durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde die Übergangsfrist für die Erstattung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ nach der neuen Verbandmitteldefinition um weitere 12 Monate verlängert. Mit Cutimed Sorbact stehen…
Cutimed Sorbact: Sicher einsetzbar und erstattungsfähig
Cutimed Sorbact bleibt sicher erstattungsfähig. Cutimed Sorbact Wundauflagen bleiben aufgrund ihres rein physikalischen Wirkprinzips durch eine Beschichtung mit Dialkylcarbamoylchlorid (DACC) auch nach der neuen Verbandmitteldefinition erstattungsfähig. Ärzt*innen sowie der BVMed…