BAG: Änderungskündigung muss hinreichend bestimmt sein
BAG: Änderungskündigung muss hinreichend bestimmt sein Bei einer Änderungskündigung muss das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die neuen Konditionen klar definieren. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 2 AZR 68/16). Mit einer Änderungskündigung wird das … [ Weiter lesen ]