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Lärm macht krank – Gehör braucht Schutz

Apr 27, 2009

Am „Tag gegen Lärm“ warnen Betriebsärzte vor dem unterschätzten Krankmacher am Arbeitsplatz und dauerhaften Gehörschäden / Betriebsärzte erklären, wie man vorbeugt: Beschäftigte sollten Lärmschutz ernst nehmen und regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen
Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit. Bau-, Verkehrs-, Gewerbelärm – in Deutschland sind mehr als fünf Millionen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen unweigerlich Geräuschen und gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt: angefangen von solchen, die man kaum hört, bis hin zu denen, die wie Arbeiten mit der Schlagbohrmaschine, Metallbearbeitung, Straßen- oder Gleisbauarbeiten Ohrenschmerzen bereiten können. Betriebsärzte des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) raten am „Tag gegen Lärm“ am 29. April, das Gehör vor Lärm am Arbeitsplatz zu schützen, um chronisch irreparable Schäden am Gehörsystem zu vermeiden.  Der Tag soll Beteiligte aktiv für das Problem sensibilisieren.
„Lärm stört und ist nicht nur in gehörschädigenden Dosen gefährlich. Es wird von vielen unterschätzt, dass die Lärmgefährdung größer ist als das persönliche Empfinden der Lautstärke“, erklärt Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf, Präsidiumsmitglied des VDBW und leitende Ärztin des arbeitsmedizinischen Dienstes der Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main. Betriebsärzte beraten die Beschäftigten intensiv und individuell und führen regelmäßige Gehör-Vorsorgeuntersuchungen durch, bei denen Hörschäden anhand der sogenannten Hörkurve abgelesen werden können. Das betrifft nicht nur Berufsgruppen, die an ihrem Arbeitsplatz starken Geräuschbelastungen ausgesetzt sind.  „Wir drängen darauf, entsprechend der Arbeitsplatzsituationen die Lärmquelle zu beseitigen, Lärm zu dämmen oder einen geeigneten Hörschutz zu verwenden. Lärmminderung ist die beste Prävention“, ergänzt Dr. Wahl-Wachendorf.
Volkskrankheit Lärmschwerhörigkeit
Lärmschwerhörigkeit ist mit ca. 5.500 neuen Krankheitsfällen im Jahr die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. „Die Zahlen zeigen, dass es notwendig ist, die Betroffenen vor Lärmbelastungen zu schützen und Vorsorgeuntersuchungen anzubieten“, so Dr. Wahl-Wachendorf vom VDBW. Vor allem Beschäftigte in den Bereichen Baugewerbe, Maschinenbau, Holzverarbeitung, Straßenbau und Landwirtschaft leiden unter Lärm. Auch für Angestellte in Call-Centern, in Kindergärten, Musiker in Orchestergräben oder Lehrer stellt Lärm ein allgemeines Gesundheitsrisiko dar.
Belastungen durch Lärm
Durch Lärm steigt die Unfallgefahr am Arbeitsplatz, wenn etwa Warnrufe und -signale überhört werden. Vor allem die psychische Belastung durch Lärmstress wird oft verkannt. Mit dem Lärmpegel steigen auch Stress und Blutdruck und damit das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung bis hin zur unheilbaren Schwerhörigkeit. Lärm beeinflusst auch die individuelle Leistungsfähigkeit: Ständige Lärmbelästigung lenkt ab, die Konzentrationsfähigkeit sinkt und die Fehlerquote steigt.
Schutzmaßnahmen
Schon weit unterhalb der Schmerzgrenze, die bei 120 Dezibel liegt, hat Lärm schädigende Wirkung auf die Hörfähigkeit. In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer festgelegt. Der Lärmexpositionspegel darf 80 Dezibel (durchschnittliche Geräuschimmission am Arbeitsplatz) grundsätzlich nicht überschreiten. Wenn dieser Wert nicht eingehalten wird, muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten geeigneten, persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Im oberen, kennzeichnungspflichtigen Lärmbereich ab einem Pegel von über 85 Dezibel muss der Arbeitnehmer Schutz tragen.
Folgende Maßnahmen sind zu treffen, um den Ohren etwas Gutes zu tun:
Beschäftigte sind über die Gefahren durch Lärm zu informieren.
Zur Lärmminderung sind geeignete Gehörschutzmittel wie Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer bereitzustellen, mit dem Ziel, Unter-, aber auch Überprotektion zu vermeiden.
Beschäftigten muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ angeboten werden.
Eine Belastung von 85 Dezibel verpflichtet den Arbeitgeber, Lärmbereiche zu kennzeichnen oder den Zugang zu beschränken.
Ab einer Belastung von 85 Dezibel müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen und regelmäßige arbeitsmedizinische Lärm-Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und der größte arbeitsmedizinische Fachverband Europas. Er vertritt seit über 50 Jahren die Interessen seiner rund 3.000 Mitglieder. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuster arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit. Die Zentrale des VDBW ist in Karlsruhe. www.vdbw.de
Verbandskontakt:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., Hauptgeschäftsführer Jochen Protzer, Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe, T: 0721 933 8181, F: 0721 933 8186, E-Mail: jochen.protzer@vdbw.de
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