Einem Arbeitslosen darf Arbeitslosengeld II nicht verwehrt bleiben, weil er eine Eigenheim-zulage in Höhe von ca. 5.000,00 € zur Fertigstellung seines angemessenen Eigenheims verwenden will. Laut RAG Experten handelt es sich bei der Eigenheimzulage um ein zweckgebundenes Einkommen, das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht bedarfsmindernd anzurechnen ist (BSG B 4 AS 19/07 R).
NEU: Download des Textes unter: http://www.arag.de/…
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Quelle (lifePR)
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