Ab Januar 2008 werden neue gesetzliche Regelungen für Unterhaltszahlungen gelten. Was sich ändert, und wie die Unterhaltspflichten an Kinder, geschiedene Ehepartner und andere Unterhaltspflichtige dann ausehen, erklärt Ann Yacobi auf akademie.de anhand praktischer Beispiele und konkreter Zahlen.
Der Artikel erläutert aber auch, dass nicht etwa die Kinder die großen Gewinner der Neuregelung sind, auch wenn sie rechtlich betrachtet jetzt eindeutig an erster Stelle unter den Anspruchsberechtigten stehen. Besonders profitieren von der Änderung der Unterhaltsrechts dürfte wohl jedoch vor allem der Fiskus.
Das neue Unterhaltsrecht: Kinder zuerst – aber mit Fußangel!
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Quelle (openPR)
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