Feuchtigkeit muss kein Grund für eine Mietminderung sein
Einem Urteil des Landgerichts Ansbach zu Folge muss auf Grund von Feuchtigkeit im Keller einer Altbauwohnung keine Mietminderung oder Schadensersatz gerechtfertigt sein. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung angegeben, dass…