LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 03.12.2020 – 2-13 O 131/20) – Fehlende geschlechtsneutrale Option im Bestellvorgang eines Onlineshops
Sachverhalt Die im vorliegenden Fall klagende Person besitzt eine nicht binäre Geschlechtsidentität. Die beklagte Person vertreibt Produkte und Dienstleistungen über das Internet. Die Website der beklagten Person setzte…