Rückenmarks-OP ohne Risikoaufklärung

Apr 24, 2008
Obst und Medizin

50.000 Euro Schmerzensgeld für bleibende Lähmungen

Nimmt ein Arzt einen neurochirurgischen Eingriff vor, ohne den Patienten hinreichend über Lähmungen als mögliche OP-Risiken aufzuklären, so muss er – falls solche auftreten – sogar dann haften, wenn er die OP fachgerecht durchgeführt hat.
Ein Patient, so das OLG Naumburg in einem Urteil, dürfe vom Arzt nicht als bloßes Objekt behandelt werden, sondern müsse selbst entscheiden dürfen, welche Risiken er auf sich zu nehmen bereit sei.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, litt ein 44-jähriger Monteur nach einem Arbeitsunfall an einem chronischen, schwer zu beeinflussenden Schmerzsyndrom. Da konservative Therapien versagten, empfahl ihm ein Arzt die Implantation einer so genannten Morphinpumpe. Der Mediziner versäumte es allerdings, den Patienten über das damit verbundene Risiko einer partiellen Querschnittslähmung aufzuklären. Stattdessen wies er ihn lediglich verharmlosend auf das „sehr seltene und mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbare Risiko eines Blutergusses in der Nähe des Nervengewebes“ hin.
Der Arzt implantierte dann einen Schlauch (intrathekalen Katheter) in die Rückenmarkshaut des Mannes, um eine rückenmarksnahe Morphinapplikation zu ermöglichen. Obwohl der Mediziner die neurochirurgische Operation fachgerecht durchführte, kam es zu einer Blutung in den Hirnwasserraum der Wirbelsäule (subarachnoidale Blutung). Die fatale Folge waren dauerhafte schwere Funktionsstörungen: Harninkontinenz, Impotenz und starke Gangstörungen. Der 44-Jährige litt außerdem fortan unter erheblichen Schmerzen in Rumpf und Beinen und war zu 100 Prozent erwerbsunfähig.
Der Patient verklagte seinen Arzt auf Schmerzensgeld und hatte vor dem OLG Naumburg Erfolg (Az.: 1 U 46/07). Zwar habe der Mediziner die OP fehlerfrei durchgeführt, so die Richter. Mangels einer wirksamen Einwilligung des Patienten sei der Eingriff aber rechtswidrig gewesen, denn der Arzt habe es versäumt, vorher hinreichend über die Gefahren aufzuklären. Die Aufklärung von Patienten diene dazu, sie nicht als bloße Objekte zu behandeln, sondern – soweit möglich – selbst entscheiden zu lassen, welche Risiken sie bereit seien, auf sich zu nehmen. Der Arzt, so die Richter, hätte es hier dem Patienten überlassen müssen, ob der weiter mit seinen Schmerzen leben oder die Chance zur Schmerzlinderung wahrnehmen und bewusst das Risiko eingehen wolle, dass im schlechtesten Fall intrathekale Blutungen zu Lähmungen führen könnten. Stattdessen habe sich der Mediziner hier quasi eigenmächtig zur OP entschlossen. Übernehme letztlich ein Arzt die eigentlich vom Patienten zu treffende Entscheidung, indem er ihn – auch nur fahrlässig – unvollständig aufkläre, so müsse er für die nachteiligen Folgen dieser Entscheidung zum Eingriff einstehen, so das Gericht. Der Mediziner wurde zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

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Quelle (lifePR)

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