Ein angeblicher Rohrbruch in der Nachbarschaft, eine notwendige Kontrolle der Leitungen oder das Ablesen des Wasserzählers: Mit solchen Geschichten versuchen Trickdiebe, in Wohnungen zu gelangen. Die Polizei warnt vor der Masche der „falschen Wasserwerker“ und erklärt, woran sich verdächtige Situationen erkennen lassen und wie man sich richtig verhält.
Die Täter setzen auf Situationen, die zunächst vollkommen plausibel klingen.
An der Haustür behaupten sie beispielsweise, Mitarbeiter eines Wasserwerks oder eines anderen Versorgungsunternehmens zu sein. Angeblich müsse wegen eines Rohrbruchs in der Umgebung die Wasserleitung überprüft, der Zähler abgelesen oder eine andere dringende Arbeit in der Wohnung durchgeführt werden.
Das eigentliche Ziel ist jedoch, Zugang zur Wohnung zu bekommen.
Opfer werden in Küche oder Badezimmer beschäftigt
Sind die vermeintlichen Mitarbeiter erst einmal in der Wohnung, folgt häufig die Ablenkung.
Nach Angaben der Polizei werden insbesondere ältere Menschen beispielsweise dazu aufgefordert, im Badezimmer oder in der Küche mehrfach Wasserhähne auf- und zuzudrehen oder andere vermeintlich notwendige Aufgaben zu erledigen.
Während sich das Opfer darauf konzentriert, können die Täter nach Bargeld, Schmuck und anderen Wertgegenständen suchen.
Teilweise arbeiten die Trickdiebe zu zweit: Während einer der Täter den Bewohner beschäftigt, bewegt sich ein Komplize unbemerkt durch andere Räume.
Nicht nur falsche Wasserwerker
Die Masche beschränkt sich keineswegs auf angebliche Mitarbeiter eines Wasserwerks.
Betrüger können sich ebenso als Handwerker, Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens, eines anderen Versorgers oder sogar einer Behörde ausgeben.
Das Prinzip bleibt gleich: Mit einer glaubwürdig klingenden Geschichte soll Vertrauen aufgebaut und Zutritt zur Wohnung erlangt werden.
Polizei: Unangekündigte Mitarbeiter nicht einfach hereinlassen
Die Polizei empfiehlt deshalb, unangekündigte Handwerker oder vermeintliche Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen nicht ohne Überprüfung in die Wohnung zu lassen.
Wer vor der Tür steht, sollte zunächst einen Dienstausweis beziehungsweise eine Legitimation vorzeigen.
Entscheidend ist jedoch: Die Angaben sollten unabhängig überprüft werden.
Dazu sollte das betreffende Unternehmen über eine bereits bekannte oder selbst recherchierte Telefonnummer kontaktiert werden. Eine Telefonnummer, die der Besucher selbst nennt oder auf einem möglicherweise gefälschten Dokument steht, bietet dagegen keine zuverlässige Sicherheit.
Nicht unter Druck setzen lassen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Besucher behauptet, dass sofort gehandelt werden müsse.
Die Polizei weist darauf hin, dass seriöse Mitarbeiter Verständnis dafür haben, wenn Bewohner ihre Angaben zunächst überprüfen möchten.
Wer sich unsicher fühlt, kann zusätzlich einen Nachbarn, Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson hinzuziehen.
Grundsätzlich gilt: Niemand ist verpflichtet, einen unangekündigten Fremden sofort in seine Wohnung zu lassen.
Im Zweifel Polizei verständigen
Kommt einem die Situation verdächtig vor, sollte die Tür geschlossen bleiben.
Bei verdächtigen Beobachtungen kann die Polizei verständigt werden. Besteht eine akute Gefahr oder versucht jemand gegen den Willen der Bewohner in die Wohnung zu gelangen, sollte unmittelbar der Polizeinotruf 110 gewählt werden.
Die aktuelle Warnung stammt von der Polizei Düren. Die Vorgehensweise der Täter ist allerdings nicht auf den Kreis Düren beschränkt – das zugrunde liegende Prinzip des Trickdiebstahls kann grundsätzlich überall angewendet werden.
Quelle: Polizei Düren, 29. September 2026
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