Recht & Polizeimeldungen

84-Jährige im Zug bestohlen – Polizei findet Beute in Papierkorb und Streukiste

Chemnitz – Einer 84 Jahre alten Frau ist während einer Zugfahrt zwischen Aue und Chemnitz der Rucksack gestohlen worden. Der mutmaßliche Täter verließ den Zug anschließend in Chemnitz-Erfenschlag. Eine Diensthundestreife der Bundespolizei war schnell vor Ort und stieß nicht nur auf einen Tatverdächtigen, sondern wenig später auch auf das ungewöhnlich versteckte Diebesgut.

Der Diebstahl ereignete sich bereits am Montag, 14. September 2026, gegen 18.45 Uhr in einer City-Bahn auf der Strecke von Aue nach Chemnitz.

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Nachdem der Rucksack der 84-Jährigen verschwunden war, informierte der Zugbegleiter telefonisch das Bundespolizeirevier am Chemnitzer Hauptbahnhof.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der mutmaßliche Täter den Zug bereits am Haltepunkt Chemnitz-Erfenschlag verlassen.

Diensthundestreife trifft auf zwei Personen

Eine in der Nähe des Bahnhofs eingesetzte Diensthundestreife der Bundespolizei machte sich umgehend auf den Weg.

Beim Eintreffen stellten die Beamten zwei Personen fest. Auf eine von ihnen traf nach Angaben der Bundespolizei die zuvor übermittelte Täterbeschreibung zu.

Dabei handelte es sich um einen 39 Jahre alten libyschen Staatsangehörigen.

Während der polizeilichen Maßnahmen habe sich der Mann auffallend nervös verhalten.

Rucksack und Geldbörse ungewöhnlich versteckt

Bei der weiteren Suche im Bereich des Haltepunkts Erfenschlag machten die Einsatzkräfte schließlich zwei Funde.

Die Geldbörse der 84-Jährigen lag in einem Papierkorb, während ihr Rucksack nach Angaben der Bundespolizei in einer Streukiste vergraben worden war.

Das gestohlene Eigentum konnte sichergestellt und der Seniorin wenig später zurückgegeben werden.

Ermittlungen wegen Diebstahls

Gegen den 39-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des Diebstahls ermittelt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ob und welche weiteren Ermittlungen folgen, geht aus der Mitteilung der Bundespolizei nicht hervor.

Für den Mann gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Chemnitz, 17. September 2026

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