Politik

Politikergehälter: Die Linke will ihre Diäten deckeln – wer verzichtet tatsächlich auf Tausende Euro?

Mehr als 12.300 Euro brutto erhalten Bundestagsabgeordnete inzwischen jeden Monat. Die Linke hat dagegen beschlossen, dass ihre Abgeordneten künftig nur noch ein Einkommen auf dem Niveau einer bestimmten Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes behalten sollen. Das darüber hinausgehende Geld soll unter anderem Menschen in finanzieller Not zugutekommen. Einige Politiker praktizieren das bereits freiwillig. Doch gilt das wirklich für alle, wie transparent sind die Zahlungen – und machen andere Parteien etwas Vergleichbares?

Wenn in Deutschland über die Bezahlung von Politikern diskutiert wird, geht es meistens um steigende Diäten, zusätzliche Vergünstigungen und die Frage, ob Abgeordnete zu viel verdienen. Weniger Aufmerksamkeit erhält eine Entwicklung innerhalb der Partei Die Linke: Dort sollen Bundestags- und Europaabgeordnete künftig verpflichtet werden, einen erheblichen Teil ihrer persönlichen Einkünfte aus dem Mandat abzugeben.

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Der entsprechende Beschluss wurde am 21. Juni 2026 auf dem Bundesparteitag in Potsdam gefasst. Rund 65 Prozent der Delegierten stimmten für die Regelung.

Allerdings steckt hinter der Ankündigung mehr als eine einfache Gehaltskürzung. Der Beschluss enthält Ausnahmen, unterschiedliche Abgabemöglichkeiten und eine wichtige Übergangsregelung.

Bundestagsabgeordnete erhalten inzwischen 12.330 Euro brutto

Zum 1. Juli 2026 wurde die monatliche Abgeordnetenentschädigung im Deutschen Bundestag um 4,2 Prozent angehoben.

Damit stieg sie von 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro brutto.

Diese Entschädigung ist steuerpflichtig. Anders als Arbeitnehmer erhalten Bundestagsabgeordnete kein zusätzliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale, die seit Januar 2026 bei 5.467,27 Euro monatlich liegt. Sie soll mandatsbedingte Aufwendungen abdecken, beispielsweise Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis oder eine Zweitwohnung in Berlin.

Diese Kostenpauschale ist kein gewöhnliches zusätzliches Nettogehalt. Sie ist zweckgebunden für die Ausübung des Mandats vorgesehen.

Der Gehaltsdeckel der Linken bezieht sich auf die persönlichen Einkünfte aus der Abgeordnetentätigkeit und nicht auf diese Kostenpauschale.

Was die Linke konkret beschlossen hat

Nach dem Parteitagsbeschluss sollen Bundestags- und Europaabgeordnete der Linken ihre persönlichen Einkünfte aus dem Mandat künftig auf einen Betrag begrenzen, der dem Arbeitnehmerbrutto der Entgeltgruppe 14, Erfahrungsstufe 1, des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes entspricht.

Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren das rund 5.300 Euro brutto.

Für eine alleinstehende Person in Steuerklasse I entspricht das nach der Berechnung der Partei ungefähr 3.300 Euro netto.

Die Grenze verändert sich künftig entsprechend der Entwicklung dieser Tarifstufe.

Das Geld, das nach Steuern, Versicherungen, bestimmten Mandatsträgerbeiträgen und weiteren im Beschluss vorgesehenen Abzügen oberhalb dieser Grenze verbleibt, soll insbesondere in Solidaritäts- und Sozialfonds fließen.

Damit sollen Menschen in finanziellen Notlagen sowie lokale soziale und politische Initiativen unterstützt werden.

Der Beschluss sieht außerdem Zuschläge von 350 Euro netto für bestimmte familiäre Belastungen vor, etwa für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Weitere Ausnahmen sind unter festgelegten Voraussetzungen möglich.

Die Partei verlangt somit nicht, dass alle Abgeordneten unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation exakt denselben Nettobetrag behalten.

Der entscheidende Unterschied: Noch müssen nicht alle mitmachen

Der Beschluss klingt zunächst so, als müssten sämtliche Abgeordneten der Linken ihre Einkünfte bereits heute entsprechend begrenzen.

Tatsächlich enthält er jedoch eine entscheidende Einschränkung.

Verbindlich gelten soll der neue Gehaltsdeckel erst ab der nächsten Bundestags- beziehungsweise Europawahl.

Für die bereits gewählten Abgeordneten ist die Umsetzung damit gegenwärtig eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Die Partei erklärt zwar in ihrem Beschluss, die meisten ihrer Bundestags- und Europaabgeordneten würden schon jetzt einen großen Teil ihrer Diäten abgeben.

Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass bereits alle den neuen einheitlichen Gehaltsdeckel vollständig einhalten.

Eine öffentlich zugängliche, unabhängig geprüfte Gesamtabrechnung für sämtliche Abgeordneten liegt bislang nicht vor.

Jan van Aken legt seine Rechnung offen

Ein Politiker, der seine Gehaltsbegrenzung öffentlich erläutert, ist Jan van Aken.

Auf seiner Website erklärt der Bundestagsabgeordnete, dass er die vollständige Abgeordnetenentschädigung erhält und zunächst regulär versteuert.

Anschließend führt er unter anderem monatlich 2.000 Euro an die Partei sowie 460 Euro an den Spendenverein der Bundestagsfraktion ab.

Seine persönliche Einkommensgrenze berechnet er mit 3.352 Euro netto. Hinzu kommen in seinem Fall 350 Euro für ein Kind.

Damit liegt seine selbst gewählte Grenze bei 3.702 Euro netto monatlich.

Van Aken erklärt zudem, dass er seine Kontounterlagen und Zahlungsbelege gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit offengelegt habe. Die Redaktion habe seine Angaben geprüft.

Das ist ein konkretes Beispiel für eine dokumentierte Umsetzung des Gehaltsdeckels.

Allerdings bedeutet die Offenlegung eines einzelnen Abgeordneten noch nicht, dass die gesamte Fraktion auf dieselbe Weise abrechnet.

Luke Hoß veröffentlicht konkrete Jahreszahlen

Noch detaillierter fällt die öffentliche Abrechnung des Bundestagsabgeordneten Luke Hoß aus.

Er erklärt, sein persönliches Nettoeinkommen seit Beginn seiner Bundestagstätigkeit zunächst auf 2.500 Euro monatlich begrenzt zu haben.

Für sein erstes Abrechnungsjahr vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026 veröffentlicht er folgende Zahlen:

Position

Betrag

Abgeordnetenentschädigung insgesamt

147.121,24 €

Voraussichtliche Steuern

ca. 35.000 €

Gesetzliche Krankenversicherung

12.439,14 €

Spenden und Mitgliedsbeitrag an Die Linke

29.486,23 €

Spenden und Beiträge an zivilgesellschaftliche Organisationen

12.633,40 €

Spendenverein der Linksfraktion

3.380,00 €

Sozialfonds für individuelle Notlagen

12.500,00 €

Hoß gibt für diesen Zeitraum ein verbleibendes persönliches Nettoeinkommen von 32.946,43 Euro an. Die Angaben zu Steuern sind noch vorläufig.

Besonders interessant ist die Summe der veröffentlichten Abgaben für Partei, Organisationen, Fraktionsverein und Sozialfonds.

Sie beträgt zusammen knapp 58.000 Euro innerhalb eines Jahres.

Die Zahlen stammen aus seiner eigenen veröffentlichten Abrechnung. Sie sind damit nachvollziehbarer als eine bloße Absichtserklärung, ersetzen aber keine unabhängige Prüfung sämtlicher Belege.

Hoß kündigt an, sich künftig am einheitlichen Gehaltsdeckel der Partei zu orientieren.

Auch Ines Schwerdtner begrenzt ihre Einkünfte

Zu den bekanntesten Befürworterinnen gehört die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner.

Gemeinsam mit Jan van Aken hatte sie bereits 2024 angekündigt, als Parteivorsitzende nur ein Einkommen auf Durchschnittslohnniveau behalten zu wollen.

Nach ihrem Einzug in den Bundestag 2025 setzte sie diese Selbstbeschränkung nach eigenen Angaben fort.

Damals orientierte sich die persönliche Grenze an rund 2.850 Euro netto monatlich.

Die Initiative der beiden Parteivorsitzenden wurde zu einem wichtigen Ausgangspunkt für die spätere parteiweite Debatte.

Neben ihnen haben weitere Abgeordnete öffentlich erklärt, ihre Einkünfte zu begrenzen.

Eine parteiinterne Initiative nennt unter anderem Ferat Koçak, Isabelle Vandre, Tamara Mazzi, Vinzenz Glaser, Fabian Fahl, Anne Zerr und Stella Merendino.

Dabei handelt es sich allerdings um Angaben der Initiative und nicht um eine einheitlich geprüfte Übersicht der tatsächlichen Zahlungen.

Innerhalb der Linken war der Gehaltsdeckel umstritten

So geschlossen, wie der endgültige Beschluss wirken könnte, war die Partei in dieser Frage keineswegs.

Kurz vor dem Bundesparteitag im Juni 2026 wandten sich 23 der damals 64 Bundestagsabgeordneten der Linken in einem Schreiben gegen den Umgang mit dem Vorhaben.

Sie kritisierten insbesondere, dass die betroffenen Abgeordneten aus ihrer Sicht nicht ausreichend in die Beratungen einbezogen worden seien.

Auch inhaltlich gab es Bedenken.

Der Abgeordnete Pascal Meiser stellte beispielsweise die Frage, ob die Partei mit einem solchen Gehaltsdeckel unbeabsichtigt den Eindruck erwecke, Menschen mit einem Einkommen oberhalb der festgelegten Grenze seien grundsätzlich abgehoben.

Die frühere Parteivorsitzende Janine Wissler äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Verteilung der Gelder.

Wenn größere Beträge von Abgeordneten oder deren Mitarbeitern unmittelbar an einzelne Menschen vergeben würden, könnten Probleme bei Transparenz und möglicher Abhängigkeit entstehen.

Diese Einwände betreffen einen wichtigen Punkt: Wer öffentliche Solidarität durch private Hilfszahlungen organisieren will, muss nachvollziehbar regeln, nach welchen Kriterien Geld vergeben wird.

Am Ende setzte sich auf dem Parteitag ein Kompromiss durch.

Wohin fließt das abgegebene Geld?

Die Linke unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Zahlungen.

Ein Teil geht als Mandatsträgerbeitrag an die Partei. Solche Abgaben dienen der Finanzierung der Parteiarbeit.

Daneben gibt es Beiträge an den Spendenverein der Fraktion sowie Spenden an soziale Organisationen und Initiativen.

Der neue Beschluss soll insbesondere die Einrichtung beziehungsweise Stärkung von Sozialfonds fördern.

Diese sollen Menschen in sozialen Notlagen unterstützen, beispielsweise im Zusammenhang mit Sozialberatungen.

Die konkrete Verwaltung und Verwendung der Mittel soll auf Landes- beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen auf Kreisebene organisiert werden.

Die Partei hat sich vorgenommen, dafür gemeinsame Standards zu entwickeln.

Allerdings ist bislang nicht durch eine zentrale, vollständige öffentliche Übersicht nachvollziehbar, welche Beträge sämtliche Abgeordnete insgesamt abgegeben haben und welcher Anteil davon unmittelbar bei hilfsbedürftigen Menschen angekommen ist.

Für eine abschließende Bewertung der Wirksamkeit wäre genau diese Information besonders wichtig.

Machen andere Parteien etwas Vergleichbares?

Auch bei anderen Parteien ist es üblich, dass Abgeordnete einen Teil ihrer Einkünfte an die eigene Partei abführen.

Diese Zahlungen werden als Mandatsträgerbeiträge oder Mandatsträgerabgaben bezeichnet.

Die Höhe hängt von der Partei, dem jeweiligen Landesverband und teilweise vom konkreten Mandat ab.

Allerdings ist eine solche Abgabe nicht mit einer vollständigen Begrenzung des persönlichen Nettoeinkommens gleichzusetzen.

Ein Beispiel liefert die AfD: Ihre Finanz- und Beitragsordnung sieht für Bundestagsabgeordnete grundsätzlich einen Mandatsträgerbeitrag von acht Prozent der maßgeblichen Abgeordnetenentschädigung vor. Dabei bestehen unter anderem Regelungen für Kinder und abweichende Landesbestimmungen.

Auch bei den Grünen werden teils erhebliche Beträge abgeführt.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller gibt auf ihrer Transparenzseite beispielsweise an, monatlich 19 Prozent ihrer Bruttoentschädigung als Mandatsträgerbeitrag an ihre Partei zu zahlen.

Bei SPD, CDU, CSU und FDP existieren ebenfalls unterschiedliche Formen von Mandatsträgerbeiträgen.

Ein allgemeiner, mit dem neuen Beschluss der Linken vergleichbarer bundesweiter Gehaltsdeckel für sämtliche Bundestagsabgeordnete dieser Parteien ist jedoch nicht belegt.

Der entscheidende Unterschied ist daher weniger, ob Abgeordnete überhaupt Geld abgeben, sondern wie weit die Selbstverpflichtung reicht und wofür die Mittel verwendet werden.

Warum ist der Beschluss öffentlich so wenig präsent?

Völlig unbeachtet blieb der Gehaltsdeckel in den Medien nicht.

Die Tagesschau berichtete sowohl über die parteiinterne Auseinandersetzung als auch über den Beschluss vom Juni 2026. Auch der Deutschlandfunk und weitere Medien griffen das Thema auf.

Auffällig ist allerdings, dass sich viele Berichte auf den politischen Streit und die Entscheidung des Parteitags konzentrierten.

Weniger leicht zugänglich sind umfassende Informationen über die langfristige Umsetzung.

Das könnte erklären, weshalb der Beschluss außerhalb der unmittelbaren Parteitagsberichterstattung vergleichsweise wenig wahrgenommen wird.

Ob die Berichterstattung insgesamt geringer ausfiel als bei anderen politischen Themen, lässt sich ohne systematische Medienauswertung allerdings nicht belegen.

Gehaltsverzicht ist kein Ersatz für gute Politik

Die Entscheidung eines Abgeordneten, freiwillig auf einen erheblichen Teil seiner persönlichen Einkünfte zu verzichten, kann als Zeichen politischer Glaubwürdigkeit verstanden werden.

Sie ist jedoch kein Beweis dafür, dass seine politischen Forderungen richtig sind oder seine parlamentarische Arbeit besser ausfällt als die anderer Abgeordneter.

Ebenso wenig ist ein höheres persönliches Einkommen automatisch ein Zeichen mangelnder Solidarität.

Die Abgeordnetenentschädigung soll nach dem Grundgesetz auch die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern.

Das freie Mandat bedeutet, dass Abgeordnete nicht an Weisungen gebunden sind. Deshalb muss auch eine parteiinterne Gehaltsbegrenzung rechtlich und politisch so ausgestaltet sein, dass sie diese Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt.

Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage: Sollte soziale Unterstützung durch freiwillige Spenden von Politikern erfolgen, oder sollte der Staat durch Sozialleistungen, Steuerpolitik und öffentliche Einrichtungen dafür sorgen, dass Menschen gar nicht erst auf solche Hilfen angewiesen sind?

Beides muss sich nicht ausschließen. Die Unterscheidung ist für die politische Bewertung aber wichtig.

Fazit: Ein ungewöhnlicher Beschluss, dessen Umsetzung überprüfbar sein muss

Die Linke hat mit ihrem Gehaltsdeckel einen ungewöhnlichen politischen Beschluss gefasst.

Einzelne Bundestagsabgeordnete wie Jan van Aken und Luke Hoß dokumentieren bereits, dass sie erhebliche Teile ihrer persönlichen Einkünfte abgeben.

Damit handelt es sich nicht ausschließlich um eine symbolische Ankündigung.

Gleichzeitig ist die neue einheitliche Regelung noch nicht für sämtliche gegenwärtigen Abgeordneten verbindlich. Sie soll erst ab den nächsten Bundestags- beziehungsweise Europawahlen verpflichtend gelten.

Eine vollständige, unabhängig überprüfte Übersicht über alle persönlichen Abgaben und deren Verwendung fehlt bislang.

Gerade darin liegt die wichtigste offene Frage.

Wenn eine Partei verspricht, dass ihre Abgeordneten nur einen begrenzten Teil ihrer Diäten behalten und den Rest für soziale Zwecke einsetzen, sollte öffentlich nachvollziehbar sein, wer tatsächlich wie viel abgibt und was mit dem Geld geschieht.

Das würde nicht nur die Glaubwürdigkeit des Beschlusses stärken, sondern auch eine sachlichere Debatte über Politikergehälter ermöglichen.

Denn politische Solidarität lässt sich nicht allein an Ankündigungen messen. Entscheidend ist, was davon tatsächlich umgesetzt wird.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Die Linke – Parteitagsbeschluss vom 21. Juni 2026: Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linken
  2. Deutscher Bundestag: Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum Juli 2026
  3. Deutscher Bundestag: Diäten, Kostenpauschale und Amtsausstattung
  4. Jan van Aken: Persönliche Angaben und Abrechnung zum Gehaltsdeckel
  5. Luke Hoß: Veröffentlichte Jahresabrechnung zum Gehaltsdeckel
  6. Tagesschau: Die Linke beschließt Gehaltsdeckel für Abgeordnete
  7. Tagesschau: Parteiinternes Ringen um den Diätendeckel
  8. RedaktionsNetzwerk Deutschland: Widerstand innerhalb der Linksfraktion
  9. AfD – Finanz- und Beitragsordnung: Regelungen zu Mandatsträgerbeiträgen
  10. Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen): Offenlegung der persönlichen Mandatsträgerabgaben

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