Recht & Polizeimeldungen

73-Jähriger soll am Bahnhof Hamburg-Harburg Hitlergruß gezeigt und Nazi-Parole gerufen haben

Hamburg – Ein 73 Jahre alter Mann soll am Montagabend (12. Oktober 2026) am Bahnhof Hamburg-Harburg vor Bundespolizisten den Hitlergruß gezeigt und eine nationalsozialistische Parole gerufen haben. Auch während der anschließenden Polizeikontrolle soll der Mann weitere verfassungswidrige Äußerungen gemacht haben. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein und erteilte dem Mann einen Platzverweis. Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Landeskriminalamt Hamburg.

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Bundespolizei gegen 19.05 Uhr auf der Zwischenebene des Harburger Bahnhofs.

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Eine Streife des Bundespolizeireviers Hamburg-Harburg befand sich dort auf ihrem regulären Einsatzweg, als es zu dem Zwischenfall gekommen sein soll.

Mann soll Hitlergruß in Richtung der Polizisten gezeigt haben

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der 73-jährige deutsche Staatsangehörige seinen rechten Arm in Richtung der Bundespolizisten gehoben und dabei die nationalsozialistische Parole „Sieg Heil“ gerufen haben.

Die Einsatzkräfte reagierten unmittelbar und kontrollierten den Mann.

Doch auch während der Überprüfung soll sich der 73-Jährige nicht auf die zunächst festgestellte Äußerung beschränkt haben.

Laut Bundespolizei tätigte er weitere verfassungswidrige Äußerungen in Richtung der Beamten.

Welche zusätzlichen Aussagen der Mann gemacht haben soll, teilte die Bundespolizei nicht mit.

Polizei stellt keine alkohol- oder drogenbedingten Auffälligkeiten fest

Bei der Kontrolle ergaben sich nach Angaben der Bundespolizei keine Hinweise auf alkohol- oder betäubungsmittelbedingte Ausfallerscheinungen.

Die Beamten beschrieben den Mann zudem als polizeibekannt.

Weshalb er bereits bei der Polizei bekannt war, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen durfte der 73-Jährige die Kontrolle verlassen.

Allerdings erteilten ihm die Beamten einen Platzverweis für den Harburger Bahnhof.

Damit durfte er sich im Rahmen dieses Platzverweises nicht weiter im betroffenen Bahnhofsbereich aufhalten.

Strafverfahren wegen verfassungswidriger Kennzeichen eingeleitet

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Die weiteren Ermittlungen führt das Landeskriminalamt der Polizei Hamburg.

Ob der Mann bereits Angaben zu den Vorwürfen gemacht hat, wurde nicht mitgeteilt.

Auch über mögliche Hintergründe oder Motive liegen bislang keine Informationen vor.

Warum der Hitlergruß in Deutschland strafbar sein kann

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist in Deutschland grundsätzlich nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.

Zu den erfassten Kennzeichen gehören unter anderem bestimmte Symbole, Grußformen und Parolen nationalsozialistischer Organisationen.

Dazu zählen insbesondere der sogenannte Hitlergruß und die Parole „Sieg Heil“, wenn sie in einem strafbaren Zusammenhang verwendet werden.

Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Allerdings kommt es bei der rechtlichen Bewertung immer auf die konkreten Umstände an. Das Strafrecht kennt Ausnahmen, etwa für bestimmte Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über historische Vorgänge sowie für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.

Im aktuellen Fall besteht nach Angaben der Bundespolizei der Verdacht einer strafbaren Verwendung entsprechender Kennzeichen.

Ob sich der Verdacht bestätigt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Landeskriminalamt Hamburg übernimmt Ermittlungen

Die Zuständigkeit für die weitere Bearbeitung des Strafverfahrens liegt beim Landeskriminalamt Hamburg.

Dort wird nun der genaue Ablauf des Vorfalls geprüft.

Für die Ermittlungen ist insbesondere relevant, welche Gesten und Äußerungen tatsächlich erfolgten und in welchem Zusammenhang sie standen.

Nach bisherigem Stand wurde der Mann nicht festgenommen. Er verließ den Bahnhof nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen unter einem Platzverweis.

Weitere Angaben zum Fortgang des Verfahrens liegen derzeit nicht vor.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2026.

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