Millionen Amazon-Prime-Kunden in Deutschland könnten von einem Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren. Der BGH hat die Klausel, auf deren Grundlage Amazon 2022 die Preise bestehender Prime-Abonnements erhöhte, für unwirksam erklärt. Damit könnten betroffene Kunden zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Die Verbraucherzentrale NRW führt bereits eine Sammelklage, der sich Prime-Kunden weiterhin kostenlos anschließen können.
Der Bundesgerichtshof hat am 1. Oktober 2026 eine für viele Prime-Mitglieder wichtige Entscheidung getroffen.
Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Abonnements im September 2022 erhöht, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kunden einzuholen.
Dabei berief sich das Unternehmen auf eine Preisanpassungsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Genau diese Klausel hält der Bundesgerichtshof nun für unwirksam.
Das Aktenzeichen des BGH-Verfahrens lautet III ZR 205/25.
Prime wurde 2022 deutlich teurer
Für bestehende Prime-Kunden erhöhte sich der monatliche Preis damals von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.
Noch größer war der Unterschied bei der jährlichen Zahlung:
Statt zuvor 69 Euro verlangte Amazon anschließend 89,90 Euro pro Jahr.
Damit zahlten Kunden mit Jahresabo 20,90 Euro mehr pro Jahr.
Auch die Preise für Prime Student wurden angehoben.
Amazon begründete die Preisanpassung damals unter anderem mit allgemeinen und wesentlichen Kostensteigerungen infolge der Inflation.
Verbraucherzentrale zieht gegen Amazon vor Gericht
Die Verbraucherzentrale NRW hielt die verwendete Vertragsklausel für unzulässig und ging gerichtlich dagegen vor.
Bereits das Landgericht Düsseldorf und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf folgten der Auffassung der Verbraucherschützer.
Amazon ging dagegen vor und brachte den Streit bis vor den Bundesgerichtshof.
Doch auch dort konnte sich das Unternehmen nicht durchsetzen.
Der BGH bestätigte, dass die für die Preiserhöhung verwendete Klausel unwirksam ist. Nach der Entscheidung waren die Regelungen für Verbraucher nicht ausreichend transparent.
Damit ist die zentrale Frage zur Wirksamkeit dieser Klausel nun höchstrichterlich geklärt.
Können Prime-Kunden jetzt Geld zurückfordern?
Genau darum geht es nun.
Die Verbraucherzentrale NRW möchte erreichen, dass betroffene Kunden die Differenz zwischen ihrem ursprünglich vereinbarten Prime-Preis und dem seit 2022 verlangten höheren Preis zurückbekommen.
Dafür läuft parallel eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich weiterhin in das entsprechende Klageregister eintragen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die Anmeldung kostenlos und ohne eigenes Prozesskostenrisiko möglich.
Wie hoch ein möglicher Rückzahlungsanspruch ausfällt, hängt insbesondere davon ab, welches Prime-Modell genutzt wurde und wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt worden ist.
Jahreskunden zahlten 20,90 Euro mehr
Bei einem unverändert fortgeführten Jahresabo beträgt allein die Preisdifferenz 20,90 Euro pro Jahr.
Beim Monatsabo beträgt der Unterschied einen Euro pro Monat und damit zwölf Euro innerhalb eines vollständigen Jahres.
Über mehrere Jahre können sich entsprechend höhere Beträge ergeben.
Ob und in welcher Höhe im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Rückzahlungsanspruch besteht, hängt jedoch von den jeweiligen Vertrags- und Zahlungszeiträumen sowie dem weiteren Verfahren ab.
Amazon reagiert auf das BGH-Urteil
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die zukünftigen Prime-Beiträge bestimmter Bestandskunden.
Amazon kündigte nach der Entscheidung an, den Prime-Beitrag vorübergehend anzupassen, wenn die Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert fortbesteht.
Die betreffenden Mitglieder sollen laut Amazon vor ihrem nächsten Zahlungstermin informiert werden.
Die Frage der bereits seit 2022 gezahlten höheren Beiträge ist damit allerdings nicht automatisch erledigt.
Amazon erklärte, dass die bereits gezahlten Gebühren Gegenstand eines gesonderten Verfahrens seien.
Sammelklage läuft weiter
Für betroffene Prime-Kunden ist deshalb die bereits laufende Sammelklage besonders interessant.
Die Verbraucherzentrale NRW möchte mit der sogenannten Abhilfeklage erreichen, dass die aufgrund der Preiserhöhung zusätzlich gezahlten Beträge zurückerstattet werden.
Verbraucher können sich weiterhin in das Klageregister eintragen.
Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite Informationen dazu bereit, wer teilnehmen kann und wie die Anmeldung funktioniert.
Auch individuelle Forderungen sind möglich
Grundsätzlich können Betroffene mögliche Ansprüche auch selbst gegenüber Amazon geltend machen.
Dabei spielt allerdings die Verjährung eine wichtige Rolle.
Die Verbraucherzentrale weist deshalb auf einen wesentlichen Unterschied hin: Bei einer individuellen Durchsetzung müssen Verbraucher die jeweiligen Verjährungsfristen beachten.
Die Eintragung in die Sammelklage kann deshalb insbesondere für Kunden interessant sein, die ihre möglichen Ansprüche aus der Preiserhöhung seit 2022 sichern möchten.
Urteil könnte über Amazon hinaus Bedeutung haben
Das Urteil betrifft konkret die von Amazon verwendeten Klauseln für Prime.
Die grundsätzliche Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Preise in laufenden Vertragsverhältnissen einseitig anpassen dürfen, beschäftigt allerdings auch bei anderen Abonnement- und Streamingangeboten die Gerichte und Verbraucherschützer.
Das BGH-Urteil bedeutet dabei nicht automatisch, dass jede Preiserhöhung eines Abodienstes unwirksam wäre. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Vertragsgestaltung und die verwendeten Klauseln.
Für Amazon Prime ist die zentrale Frage nun jedoch höchstrichterlich entschieden: Die für die Preiserhöhung 2022 verwendete Preisanpassungsklausel ist unwirksam.
Aktenzeichen des BGH: III ZR 205/25
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen / Bundesgerichtshof, 1. Oktober 2026
📱 Deals direkt aufs Handy – nichts mehr verpassen
Abonniere unseren kostenlosen WhatsApp-Kanal und erhalte echte Schnäppchen, lokale Tipps und Aktionen. 🎁 Plus: Gewinnchance auf attraktive Preise.
Jetzt kostenlos beitretenHinweis: Teilnahme an Gewinnaktionen ist freiwillig. Details & Teilnahmebedingungen im Kanal.
