Politik

Die AfD als neue Arbeiterpartei? Was im Wahlprogramm wirklich für Beschäftigte steht

Immer wieder ist zu hören, die AfD sei inzwischen die „neue Arbeiterpartei“. Tatsächlich erzielt sie bei Arbeitern hohe Wahlergebnisse. Doch aus der Frage, wer eine Partei wählt, folgt noch nicht automatisch, wessen wirtschaftliche Interessen ihr Programm vertritt.

Wer wissen möchte, wie arbeitnehmerfreundlich eine Partei tatsächlich ist, sollte deshalb weniger auf Wahlstatistiken und politische Schlagworte schauen – und mehr auf das, was sie konkret verändern möchte.

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Was sagt die AfD zu Mindestlohn, Tarifverträgen, Betriebsräten und Mitbestimmung? Wer profitiert von ihren Steuerplänen? Welche Rolle spielen große Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge? Und was würde die Umsetzung der Pläne für die Staatsfinanzen bedeuten?

Ein Blick in das Bundestagswahlprogramm 2025 liefert darauf bemerkenswerte Antworten.

Viele Arbeiter wählen AfD – aber macht das die AfD zur Arbeiterpartei?

Zunächst müssen zwei Dinge auseinandergehalten werden.

Eine Partei kann überdurchschnittlich viele Stimmen von Arbeitern erhalten, ohne ein klassisches arbeitnehmerorientiertes Wirtschaftsprogramm zu vertreten.

Historisch wurde unter einer Arbeiterpartei vor allem eine politische Kraft verstanden, die die Stellung abhängig Beschäftigter gegenüber Arbeitgebern verbessern will: durch Tarifverträge, Gewerkschaften, Mitbestimmung, Betriebsräte, Kündigungsschutz, soziale Sicherung und eine entsprechende Verteilungspolitik.

Genau deshalb lohnt sich beim Etikett „Arbeiterpartei“ ein Blick auf diese Themen.

Und dort wird es interessant.

Tarifbindung? Im AfD-Wahlprogramm kein Schwerpunkt

Tarifverträge gehören zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen kollektiv verbessern können.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Programme zur Bundestagswahl 2025 systematisch mit seinen arbeits- und sozialpolitischen Forderungen verglichen.

Sein Befund zum AfD-Programm fällt bei klassischen Arbeitnehmerfragen auffällig aus: Arbeitsmarktpolitik sei dort kein eigenständiger Schwerpunkt. Themen wie Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeitszeiten, „Gute Arbeit“ und prekäre Beschäftigung würden nicht behandelt.

Auch zum gesetzlichen Mindestlohn enthält das Bundestagswahlprogramm 2025 nach dieser Programmanalyse keine entsprechende allgemeine Forderung.

Das ist zunächst nur eine Feststellung und noch kein Beweis dafür, dass eine Partei „gegen Arbeitnehmer“ ist.

Aber für eine Partei, die als neue Arbeiterpartei bezeichnet wird, ist das bemerkenswert.

Denn Tarifbindung ist keine abstrakte gewerkschaftliche Forderung. Sie kann unmittelbar darüber entscheiden, was am Monatsende auf dem Konto eines Beschäftigten landet.

Der DGB verweist darauf, dass Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben im Durchschnitt höhere Bruttomonatsverdienste erzielen als Beschäftigte ohne Tarifbindung.

Eine vermeintliche Arbeiterpartei könnte deshalb beispielsweise fordern, die Tarifbindung zu erhöhen oder Tarifverträge leichter allgemeinverbindlich zu machen.

Im AfD-Bundestagswahlprogramm 2025 gehört dies jedoch nicht zu den zentralen Forderungen.

Quelle: DGB, Synopse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025.

Und was ist mit Betriebsräten und Mitbestimmung?

Ähnlich sieht es bei einem zweiten klassischen Arbeitnehmerinstrument aus: der betrieblichen Mitbestimmung.

Für Millionen Beschäftigte entscheidet sich Arbeitnehmerpolitik nicht im Bundestag, sondern jeden Tag im Betrieb.

Arbeitszeit, Schichtmodelle, Überstunden, technische Überwachung, mobiles Arbeiten, Versetzungen, Einstellungen oder Gesundheitsschutz sind klassische Felder betrieblicher Mitbestimmung.

Wer die Machtposition von Arbeitnehmern stärken möchte, könnte beispielsweise mehr Mitbestimmungsrechte, besseren Schutz von Betriebsräten oder erleichterte Betriebsratsgründungen fordern.

Doch auch die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung gehört im AfD-Wahlprogramm 2025 nicht zu den zentralen arbeitsmarktpolitischen Projekten.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen zwei völlig verschiedenen Vorstellungen von Arbeitnehmerpolitik:

Man kann versuchen, Beschäftigte finanziell zu entlasten.

Oder man kann zusätzlich ihre kollektive Verhandlungsmacht gegenüber dem Arbeitgeber stärken.

Das AfD-Programm setzt deutlich stärker auf den ersten Ansatz als auf den zweiten.

Der vielleicht aufschlussreichste Teil: die Steuerpolitik

Noch deutlicher wird die wirtschaftspolitische Ausrichtung bei den Steuern.

Die AfD fordert in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • die Abschaffung der Erbschaftsteuer,
  • den Verzicht auf eine Vermögensteuer,
  • eine deutliche Erhöhung des Sparerpauschbetrags,
  • umfangreiche Einkommensteuerentlastungen,
  • steuerliche Entlastungen von Unternehmen,
  • die Abschaffung des Solidaritätszuschlags,
  • die Abschaffung der CO₂-Bepreisung,
  • niedrigere Energiesteuern und
  • die Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Ein Teil davon kann zweifellos auch Arbeitnehmer entlasten.

Wer jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fährt, profitiert beispielsweise von niedrigeren Energiesteuern. Ein Arbeitnehmer, der ein Eigenheim kauft, könnte von einer wegfallenden Grunderwerbsteuer erheblich profitieren. Auch Einkommensteuersenkungen können die arbeitende Mitte entlasten.

Eine seriöse Analyse darf diese Punkte nicht unterschlagen.

Doch die Verteilungswirkung des Gesamtpakets ist damit noch nicht beantwortet.

Abschaffung der Erbschaftsteuer: Wer profitiert davon?

Besonders deutlich wird der Unterschied am Beispiel der Erbschaftsteuer.

Die AfD fordert ausdrücklich:

„Vermögen- und Erbschaftsteuer abschaffen.“

Ihre Begründung: Vermögen sei typischerweise bereits aus versteuertem Einkommen entstanden, die Erbschaftsteuer könne Unternehmen beim Generationenwechsel belasten und Fehlanreize schaffen.

Diese Argumentation kann man politisch teilen oder ablehnen.

Die Verteilungsfrage lässt sich aber nüchterner stellen:

Was hat ein Arbeitnehmer davon, der überhaupt kein steuerpflichtiges großes Vermögen erbt?

Unmittelbar zunächst nichts.

Je größer dagegen ein steuerpflichtiges Erbe ausfällt, desto größer kann grundsätzlich der Vorteil einer vollständigen Abschaffung sein.

Damit ist die Abschaffung der Erbschaftsteuer keine speziell auf Arbeitnehmer zugeschnittene Maßnahme, sondern eine Entlastung von Erben, bei denen nach Berücksichtigung der geltenden Freibeträge überhaupt Erbschaftsteuer anfällt.

Auch eine Vermögensteuer soll es nicht geben

Bei der Vermögensteuer ist die Situation ähnlich.

Die Vermögensteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben. Die AfD möchte ausdrücklich verhindern, dass sie wieder aktiviert wird.

Auch hier kann man über die ökonomischen Argumente diskutieren: Auswirkungen auf Investitionen, Unternehmen, Bewertung von Vermögen oder Kapitalflucht sind legitime Streitfragen.

Aber auch hier gilt:

Ein Beschäftigter ohne großes Vermögen wird durch die Nichterhebung einer Vermögensteuer unmittelbar kaum entlastet.

Wer sehr große Vermögenswerte besitzt, kann dagegen erheblich stärker betroffen sein, falls eine solche Steuer erhoben würde.

Auch diese Forderung ist daher keine klassische Arbeitnehmerforderung.

6.672 Euro Sparerpauschbetrag – klingt gut, hat aber einen Haken

Noch interessanter ist der Sparerpauschbetrag.

Die AfD möchte ihn von damals 1.000 Euro für Alleinstehende auf 6.672 Euro erhöhen und künftig an die Geringfügigkeitsgrenze koppeln.

Das klingt zunächst nach einer enormen Entlastung für Sparer.

Und für Menschen mit entsprechenden Kapitalerträgen wäre es das auch.

Doch um einen Freibetrag von 6.672 Euro vollständig auszunutzen, muss man zunächst einmal 6.672 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge im Jahr erzielen.

Ein Arbeitnehmer, der 5.000 oder 10.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto besitzt, wird davon nur einen kleinen Teil nutzen können.

Wer dagegen über ein großes Wertpapier- oder Kapitalvermögen verfügt und entsprechend hohe Erträge erzielt, kann wesentlich stärker profitieren.

Auch hier gilt also: Die Maßnahme kann Arbeitnehmern zugutekommen – ihr Nutzen hängt aber nicht von der Eigenschaft als Arbeitnehmer ab, sondern vor allem davon, wie viel Kapitalvermögen vorhanden ist.

Das DIW hat nachgerechnet

Besonders interessant wird die Diskussion, wenn man nicht nur einzelne Forderungen betrachtet, sondern Wissenschaftler das gesamte Steuerpaket modellieren lässt.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat 2025 die steuerpolitischen Vorschläge der Parteien untersucht.

Für die AfD errechnete das Institut bei den untersuchten Maßnahmen zunächst Steuermindereinnahmen von rund 181 Milliarden Euro pro Jahr.

Damit gehörte das AfD-Steuerpaket zu den umfangreichsten Entlastungspaketen der untersuchten Parteien.

Die berechneten Entlastungen verteilten sich laut DIW auf:

44,7 Milliarden Euro für die unteren 50 Prozent der Einkommensverteilung,

68,8 Milliarden Euro für die Gruppe zwischen 50 und 90 Prozent,

33,7 Milliarden Euro für die Einkommen zwischen dem 90. und 99. Perzentil

und

34 Milliarden Euro für das einkommensreichste eine Prozent.

Diese Zahlen benötigen allerdings Kontext.

Die AfD entlastet in der DIW-Simulation durch Energie- und andere Steuermaßnahmen auch niedrige und mittlere Einkommen. Rund ein Viertel der gesamten errechneten Entlastung entfällt auf die untere Hälfte.

Das unterscheidet ihr Steuerpaket in diesem Punkt beispielsweise von den damals untersuchten Plänen von FDP und Union.

Gleichzeitig stellt das DIW fest, dass die relativen Entlastungen bei der AfD am oberen Ende der Einkommensverteilung besonders groß ausfallen.

Für das einkommensreichste Prozent errechnete das Institut eine durchschnittliche Entlastung von rund 41.000 Euro je Einwohner und Jahr.

Das entsprach etwa acht Prozent des Bruttoeinkommens dieser Gruppe.

Das DIW kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Einkommensverteilung nach Steuern durch die untersuchten AfD-Vorschläge ungleicher würde.

Quelle: DIW aktuell Nr. 106, 10. Februar 2025.

181 Milliarden Euro weniger Steuern – und dann?

Hier beginnt die zweite Ebene der Diskussion.

Steuersenkungen hören sich zunächst für fast jeden attraktiv an.

Doch der Staat finanziert mit Steuern unter anderem Schulen, Straßen, Schienen, Polizei, Bundeswehr, Verwaltung und zahlreiche Sozialleistungen.

Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht nur:

Wer zahlt weniger Steuern?

Sondern auch:

Wie werden die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle finanziert?

Das DIW errechnete für das untersuchte AfD-Steuerpaket zunächst rund 181 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen pro Jahr.

Das Institut berücksichtigt dabei mögliche wirtschaftliche Rückwirkungen. Investitionen und zusätzliche wirtschaftliche Aktivität können einen Teil der Ausfälle kompensieren.

Nach seiner Modellrechnung würden solche sogenannten Zweitrundeneffekte bei der AfD rund 32 Milliarden Euro ausmachen.

Damit bliebe nach dieser Berechnung weiterhin eine sehr große Finanzierungslücke.

Ob und in welchem Umfang die tatsächlichen wirtschaftlichen Effekte eintreten würden, lässt sich naturgemäß nicht exakt vorhersagen. Modellrechnungen sind keine Prognosen mit Garantie.

Aber die Größenordnung macht deutlich, dass die Gegenfinanzierung ein wesentlicher Bestandteil jeder Bewertung dieses Steuerprogramms sein muss.

Denn irgendwann müsste entschieden werden, ob Einnahmeausfälle durch zusätzliches Wachstum, höhere Schulden, andere Einnahmen oder niedrigere staatliche Ausgaben ausgeglichen werden.

Und spätestens dann wird die Frage auch für normale Arbeitnehmer relevant.

Beim Bürgergeld setzt die AfD dagegen auf strengere Regeln

Auf der anderen Seite des Einkommensspektrums verfolgt die AfD einen deutlich restriktiveren Kurs.

Das Bürgergeld soll durch eine sogenannte „Aktivierende Grundsicherung“ ersetzt werden.

Erwerbsfähige Leistungsbezieher sollen nach den Vorstellungen der Partei stärker zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden. Nach einer bestimmten Bezugsdauer sollen unter bestimmten Voraussetzungen gemeinnützige Tätigkeiten verlangt werden können.

Dahinter steht ein anderes sozialpolitisches Leitbild: staatliche Unterstützung stärker mit Gegenleistung und Eigenverantwortung zu verbinden.

Auch das kann man politisch befürworten oder ablehnen.

Für die Einordnung als Arbeiterpartei ist jedoch der Kontrast interessant:

Während bei Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträgen steuerliche Belastungen reduziert werden sollen, setzt das Programm bei Grundsicherung und Transferleistungen stärker auf Bedingungen und Aktivierung.

Allerdings: Bei der Rente enthält das Programm durchaus arbeitnehmerfreundliche Elemente

Wer die AfD-Wirtschaftspolitik vollständig darstellen möchte, muss auch Forderungen nennen, die gerade langjährig Beschäftigten entgegenkommen können.

Dazu gehört die Rente.

Die AfD setzt sich unter anderem dafür ein, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Für jemanden, der beispielsweise bereits mit 16 oder 17 Jahren eine Ausbildung begonnen und anschließend jahrzehntelang gearbeitet hat, kann eine solche Regelung einen erheblichen Unterschied machen.

Die Partei möchte außerdem den Kreis der Menschen erweitern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Das sind sozialpolitische Forderungen, die durchaus mit den Interessen bestimmter Arbeitnehmergruppen übereinstimmen können.

Gerade deshalb wäre es falsch, das gesamte AfD-Programm einfach mit dem Etikett „unsozial“ abzutun.

Die interessantere Frage lautet vielmehr, welches sozial- und wirtschaftspolitische Grundmodell dahintersteht.

Ist das „neoliberal“?

Der Begriff „neoliberal“ wird in politischen Diskussionen häufig als Kampfbegriff verwendet. Deshalb sollte man vorsichtig damit umgehen.

Betrachtet man jedoch klassische Merkmale einer marktwirtschaftlich-liberalen Wirtschaftspolitik – niedrigere Steuern, weniger staatliche Eingriffe, stärkere Eigenverantwortung, private Vermögensbildung, Kapitalvorsorge und Entlastung von Unternehmen –, finden sich viele dieser Elemente im AfD-Programm.

Gleichzeitig enthält es sozialpolitische Elemente, beispielsweise bei der Rente, sowie Maßnahmen wie niedrigere Energieabgaben, von denen Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen profitieren können.

Das Programm lässt sich deshalb nicht seriös auf ein einziges Etikett reduzieren.

Was sich jedoch feststellen lässt:

Eine klassische gewerkschaftlich geprägte Arbeitnehmerpolitik, deren Schwerpunkt auf kollektiver Verhandlungsmacht, Tarifbindung und Mitbestimmung liegt, steht nicht im Mittelpunkt.

Arbeiter wählen ist nicht dasselbe wie Arbeiterpolitik machen

Und damit kommen wir zurück zum Ausgangspunkt.

Dass eine Partei viele Stimmen von Arbeitern erhält, sagt zunächst etwas über ihre Wählerschaft aus.

Es sagt noch nichts darüber aus, wie ihr Wirtschaftsprogramm verteilt.

Vielleicht liegt genau hier eines der größten Missverständnisse der gegenwärtigen politischen Debatte.

Ein Industriearbeiter kann eine Partei wegen ihrer Migrationspolitik wählen.

Eine Verkäuferin kann sie wegen ihrer Haltung zur Europäischen Union wählen.

Ein Handwerker kann ihre Energiepolitik unterstützen.

Ein Arbeitnehmer kann mit der bisherigen Bundesregierung unzufrieden sein und deshalb AfD wählen.

All das erklärt Wahlentscheidungen.

Es beantwortet aber nicht die Frage, ob die AfD wirtschaftspolitisch eine Arbeiterpartei ist.

Dafür muss man andere Fragen stellen:

Will sie Tarifbindung stärken?

Im Bundestagswahlprogramm 2025 ist das kein zentraler Punkt.

Will sie die betriebliche Mitbestimmung ausbauen?

Auch das gehört nicht zu den zentralen Vorhaben.

Fordert sie im Programm eine generelle Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns?

Nein.

Will sie große Erbschaften stärker besteuern?

Im Gegenteil: Die Erbschaftsteuer soll vollständig abgeschafft werden.

Will sie große Vermögen stärker besteuern?

Nein. Eine Vermögensteuer lehnt sie ab.

Will sie Kapitalerträge steuerlich stärker begünstigen?

Ja. Der Sparerpauschbetrag soll erheblich steigen.

Will sie Steuern und Abgaben senken, von denen auch normale Arbeitnehmer profitieren können?

Ebenfalls ja.

Und genau diese letzte Antwort gehört zwingend zu einer fairen Betrachtung.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Ist die AfD „für“ oder „gegen“ Arbeiter?

Eine solche Schwarz-Weiß-Frage wird einem 180 Seiten starken Wahlprogramm nicht gerecht.

Präziser ist:

Welche Vorstellung von Arbeitnehmerpolitik vertritt die AfD?

Das Bundestagswahlprogramm 2025 setzt wirtschaftspolitisch stark auf Steuersenkungen, Eigentum, private Vermögensbildung, Eigenverantwortung und geringere staatliche Belastungen.

Es enthält gleichzeitig einzelne sozialpolitische Forderungen, die bestimmten Arbeitnehmergruppen zugutekommen können.

Was jedoch auffällt, ist etwas anderes:

Die klassischen Instrumente, mit denen Beschäftigte ihre Position innerhalb des Arbeitsverhältnisses stärken – Tarifbindung, Betriebsräte und Mitbestimmung –, spielen im Programm keine vergleichbar prominente Rolle.

Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Politik, die Arbeitnehmer als Steuerzahler und Verbraucher entlasten möchte, und einer Politik, die Arbeitnehmer als Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber stärken möchte.

Wer also behauptet, die AfD sei inzwischen die „Arbeiterpartei Deutschlands“, sollte nicht nur auf Wahlergebnisse schauen.

Er sollte erklären, woran er diese Bezeichnung programmatisch festmacht.

Denn dass Arbeiter eine Partei wählen und dass eine Partei klassische Arbeitnehmerpolitik betreibt, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Und über diesen Unterschied lohnt es sich zu diskutieren – anhand von Wahlprogrammen und Zahlen statt anhand politischer Etiketten.

Quellen: AfD, Bundestagswahlprogramm 2025 „Zeit für Deutschland“; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), „Steuerreformvorschläge der Parteien: Ambitionierte Entlastungen für arbeitende Mitte und Unternehmen treiben Defizite“, DIW aktuell Nr. 106 vom 10. Februar 2025; Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Synopse der Positionen und Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025.

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