Recht & Polizeimeldungen

15- und 16-Jährige greifen ein: Jugendliche helfen angegriffener Supermarkt-Mitarbeiterin

Minden – Zwei Jugendliche im Alter von nur 15 und 16 Jahren haben einer Supermarkt-Mitarbeiterin geholfen, die von einem mutmaßlichen Ladendieb angegriffen wurde. Der 45-Jährige soll die Frau gepackt und gegen einen Pfeiler gedrückt haben, nachdem sie ihn am Verlassen des Geschäfts hindern wollte. Gemeinsam mit einem weiteren Mitarbeiter gelang es schließlich, den Mann zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der Vorfall ereignete sich am frühen Donnerstagnachmittag in einem Verbrauchermarkt an der Gneisenaustraße in Minden.

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Nach Angaben der Polizei Minden-Lübbecke soll der 45-Jährige versucht haben, mehrere Packungen Zigaretten sowie Lebensmittel aus dem Geschäft zu stehlen.

Eine 44 Jahre alte Mitarbeiterin bemerkte den mutmaßlichen Diebstahl.

Mitarbeiterin will Mann am Verlassen des Geschäfts hindern

Als der 45-Jährige anschließend das Geschäft verlassen wollte, versuchte die Angestellte, ihn daran zu hindern.

Daraufhin soll der Mann gewalttätig geworden sein.

Nach Angaben der Polizei ergriff er die 44-Jährige und drückte sie gegen einen Pfeiler.

Die Situation blieb jedoch nicht unbeobachtet.

15- und 16-Jährige kommen der Frau zu Hilfe

Zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren bemerkten, was geschah.

Sie entschieden sich, der angegriffenen Mitarbeiterin zu helfen und griffen ein.

Gemeinsam mit einem weiteren 42 Jahre alten Angestellten gelang es schließlich, den mutmaßlichen Ladendieb zu überwältigen.

Die Beteiligten hielten den 45-Jährigen anschließend bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei fest.

45-Jähriger verbringt Nacht im Polizeigewahrsam

Die eintreffenden Polizeibeamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Polizeiwache Minden.

Dort verbrachte der 45-Jährige die Nacht im Gewahrsam.

Damit ist der Fall für ihn allerdings noch nicht beendet.

Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld soll der Tatverdächtige noch am Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden.

Ob Untersuchungshaft angeordnet wird, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Polizeimeldung noch nicht bekannt.

Für den 45-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Minden-Lübbecke, 18. September 2026

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