Winnweiler – Diese Polizeikontrolle scheint bei einem 40-Jährigen keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen zu haben: Nachdem ihn Beamte mit 1,72 Promille auf der A63 gestoppt, seinen Führerschein sichergestellt und ihm ausdrücklich das weitere Autofahren untersagt hatten, setzte sich der Mann kurze Zeit später erneut ans Steuer. Dabei fuhr er ausgerechnet der Polizeistreife wieder entgegen.
Der ungewöhnliche Vorfall ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag auf der A63 in Rheinland-Pfalz.
Gegen 1.30 Uhr erhielt die Polizei zunächst einen Hinweis auf ein Auto, das in Fahrtrichtung Mainz in Schlangenlinien unterwegs sein sollte.
Eine Streife entdeckte das Fahrzeug schließlich auf Höhe der Anschlussstelle Erbes-Büdesheim und kontrollierte den Fahrer.
Atemalkoholtest zeigt 1,72 Promille
Bei dem 40 Jahre alten Mann aus Kaiserslautern stellten die Polizisten alkoholbedingte Ausfallerscheinungen fest.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Das Gerät zeigte 1,72 Promille an.
Für den Autofahrer war die Fahrt damit zunächst beendet.
Die Beamten ließen ihm eine Blutprobe entnehmen und stellten seinen Führerschein sicher. Gegen den 40-Jährigen wurde zudem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Anschließend holte seine Ehefrau den Mann ab.
Polizei macht unmissverständlich klar: Nicht mehr fahren!
Gegenüber den Beamten erklärten die Eheleute nach Angaben der Polizei, nun gemeinsam nach Hause fahren zu wollen.
Die Polizisten machten dem 40-Jährigen dabei ausdrücklich klar, dass er kein Fahrzeug mehr führen dürfe.
Eigentlich hätte die Geschichte an dieser Stelle beendet sein können.
Doch nur kurze Zeit später begegnete die Polizeistreife erneut einem Auto – und den Beamten dürfte der Fahrer ausgesprochen bekannt vorgekommen sein.
Ausgerechnet im Auto seiner Ehefrau sitzt er wieder am Steuer
Der 40-Jährige war tatsächlich erneut unterwegs.
Dieses Mal saß er am Steuer des Autos seiner Ehefrau – und fuhr damit ausgerechnet der Polizeistreife entgegen, die ihn kurz zuvor kontrolliert hatte.
Die Beamten stoppten den Mann erneut.
Damit folgte die nächste Blutentnahme.
Außerdem leitete die Polizei gegen den 40-Jährigen ein weiteres Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Aus einer nächtlichen Kontrolle wurden für den Mann damit innerhalb kurzer Zeit gleich zwei polizeiliche Verfahren.
Quelle: Verkehrsdirektion Mainz / Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim, 13. September 2026
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