GBpsych ist per §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Pflicht für Unternehmen
(NL/3433814679) Seit 2013 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, eine „Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz“ (GBpsych) durchzuführen! Richtig ausgeführt dient sie u.a. der Reduktion von Krankheit und Demotivation sowie der Steigerung der Produktivität und der Arbeitgeberattraktivität.
Der Gesetzgeber nimmt gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz sowohl die Betriebe als auch beispielsweise die Krankenkassen in die Pflicht, sich mit den stetig wachsenden Anforderungen und Belastungen bei den Beschäftigten auseinander zu setzen.
Derzeit im Fokus der Aufsichtsbehörden befindet sich der Nachweis einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen, der gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den jeder Betrieb erbringen MUSS.
Die Art der Analyse, die zu untersuchenden Arbeitsbedingungen und die daraus möglicherweise resultierenden Gesundheitsgefährdungen sind je nach Branche, Betrieb, Arbeitsplatz und Art der Tätigkeit sehr unterschiedlich, sodass das Vorgehen immer individuell gewählt werden muss.
Im Kern geht es im ersten Schritt darum arbeitsplatz- und mitarbeiterspezifisch die Belastungen sowie die individuellen Beanspruchungen und deren Auswirkungen zu erkennen. Im zweiten Schritt werden – ebenfalls individuell – die Möglichkeiten (Ressourcen) sowie Bewältigungsstrategien, Lösungsansätze seitens der Mitarbeiter (Verhalten) und konkrete Maßnahmen auf Unternehmensseite (Verhältnisse) erarbeitet, die die Belastungen reduzieren.
GBpsych ist als Prozess von Analyse, Maßnahmenpriorisierung und -planung und Umsetzung zu sehen. Eine Wiederholung alle zwei Jahre zur Evaluierung und Justierung ist wichtig um einerseits zu sehen, welche Maßnahmen erfolgreich waren und andererseits um den sich permanent ändernden Anforderungen proaktiv entgegenzuwirken.
Um eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erfolgreich durchzuführen, ist eine gute begleitende Kommunikation im Unternehmen wichtig. Dazu gehören die detaillierten Informationen der Führungskräfte über Ziele, Inhalte und Vorgehen und eine motivierende Vorabinformation der Mitarbeiter z.B. bei eine Betriebsversammlung. Außerdem ist eine begleitende Kommunikation während der gesamten Durchführung von Bedeutung. Dazu gehören nebst regelmäßigen Feedbackrunden mit den Führungskräften, in denen konkrete Maßnahmen verabschiedet und zum Schluss ein Gesamtprojektplan erarbeitet wird auch die regelmäßige Information der Belegschaft über Zwischenergebnisse sowie eine Abschlusspräsentation.
Fazit: Die Durchführung einer GBpsych ist eine große Chance, wenn man es ernst meint und sie richtig durchführt. Unternehmen sollten aktiv werden, bevor sie dazu gezwungen werden.
Studie der SCOPAR GmbH zur GBpsych aus 2017: https://www.scopar.de/news-termine/detail/gbpsych/
Autor:
Jürgen T. Knauf
https://www.scopar.de/speaker-knauf
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