Verkäufe im Internet: Finger weg von fremden

Feb 21, 2018

R+V-Infocenter: Wer ungefragt Bilder anderer Fotografen verwendet, verletzt das Urheberrecht

Verkäufe im Internet: Finger weg von fremden

Wiesbaden, 21. Februar 2018. Das Auge kauft mit: Verkäufer, die ihre Ware im Internet mit fremden Fotos schmücken, begeben sich auf gefährliches Terrain. Wer ungefragt Bilder anderer Fotografen verwendet, verletzt das Urheberrecht und muss mit einer teuren Abmahnung rechnen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Die Gefahr einer Entdeckung ist groß. Mittlerweile haben sich etliche Rechtsanwälte darauf spezialisiert, illegal genutzte Fotos im Internet aufzuspüren.

Bilder-Klau kann teuer werden
Bilder von anderen Internetseiten sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, selbst wenn sie nicht gekennzeichnet sind. „Wer sie ohne Erlaubnis verwendet, begeht einen Verstoß gegen das Urheberrecht und kann abgemahnt werden“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. „Der Abgemahnte muss dann normalerweise eine sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ unterschreiben.“ Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden.

Hinzu kommen oft die Anwaltsgebühren, die unter Umständen mehrere hundert Euro betragen können. Wenn der Verkäufer Pech hat, muss er außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild und wird oftmals nach der Honorarrichtlinie der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bemessen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Grundsätzlich gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist reagieren. „Das Urheberrecht greift auch, wenn sich der Verkäufer seiner Schuld nicht bewusst ist, etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat“, warnt R+V-Experte Nuß. Allerdings sollte der Verkäufer den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gründlich prüfen, bevor er die Unterlassungserklärung unterschreibt.

Nur eigene Fotos ins Internet stellen
Das R+V-Infocenter rät deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und nur eigene Fotos zu verwenden – auch wenn sie nicht so professionell aussehen wie die der Hersteller. Dafür wirken sie authentischer und zeigen tatsächlich die Ware, die dann auch beim Käufer landet. Verkäufer, die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten, sollten vorher schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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