TÜV Rheinland: Betreiber haften für Unfälle / automatische Schiebetüren direkt nach Einbau überprüfen lassenSchnell, bequem und unkompliziert: Automatische Schiebetüren erleichtern unseren Alltag. Gerade für Kinder kann die automatische Technik Risiken bergen. „Kinder unterschätzen oftmals die Gefahr, die von solchen Türen ausgeht, und so kann es durch Unachtsamkeit immer wieder zu schlimmen Unfällen kommen“, warnt Dirk Laenger, TÜV Rheinland-Sachverständiger für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Der Experte kennt drei Gefahrenzonen: Erstens können sich Kinder an der Schließkante einquetschen, sobald beide Türflügel beim Schließen aufeinander treffen. Zweitens besteht an der Wand die Gefahr, dass Kinder von einem sich öffnenden Türflügel umgestoßen werden. Drittens kann an der Rückseite der Schiebetür im schlimmsten Fall ein ganzer Arm eingezogen werden, sofern Kinder ihre Hand in den Spalt zwischen Türflügel und festem Bauteil stecken.
Durch zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen der Hersteller werden die Gefahren automatischer Schiebetüren minimiert. Aber Dirk Laenger von TÜV Rheinland weiß aus Erfahrung, dass es eine garantiert gefahrlose Schiebetür nicht geben kann. Beispiel Infrarotsensor: Moderne automatische Schiebetüren verfügen über einen Sensor oder eine Lichtschranke, der die Tür am Schließen hindert, sobald ein Objekt im Türraum erfasst wird. Die Anordnung der Lichtschranke oder die Infrarotstrahlen reichen jedoch häufig nicht bis zum Boden, weil sie dort reflektiert und den Betrieb der Tür stören würden. „Liegt ein Kind auf dem Boden und wird vom Sensor nicht erfasst, besteht die Gefahr, dass sich die Tür trotzdem schließt, da die vorhandenen Radareinrichtung zum Öffnen der Türen nur bewegte Objekte erfassen können“, gibt der Experte zu bedenken. Deshalb appelliert Dirk Laenger an alle Eltern, ihre Kinder im Bereich automatischer Schiebetüren prinzipiell an die Hand zu nehmen. „Lassen Sie Ihre Kinder nie aus den Augen und machen Sie ihnen klar, dass Schiebetüren nicht zum Spielen geeignet sind“, so der TÜV Rheinland-Sachverständige.
Bei Unfällen mit automatischen Schiebetüren haftet in der Regel der Betreiber, handelt es sich um einen Konstruktionsfehler, wird der Hersteller zur Verantwortung gezogen. So prüfen und zertifizieren Dirk Laenger und seine Kollegen von TÜV Rheinland, regelmäßig automatische Türsysteme nach europäischen Vorgaben und der DIN 18650. Unabhängig von der regelmäßigen Wartung empfiehlt der Experte, automatische Schiebetüren schon direkt nach dem Einbau und auch später regelmäßig unabhängig prüfen zu lassen. Dirk Laenger: „Neben dem eigentlichen Türsystem mit allen sicherheitsrelevanten Aspekten untersuchen wir die korrekte Montage sowie die Einbindung in die Gebäudesituation und den Nutzerkreis, um individuelle Sicherheitslücken sofort identifizieren zu können.“
Quelle Presseportal