Zwei neue Selbstkontrollen für das Internet: KJM erkennt FSK.online und USK.online an

Sep. 19, 2011

Fortschritt für den Jugendschutz im Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in München entschieden, dass FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt werden. „Die Anerkennung von FSK.online und USK.online ist ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. „Gemeinsam ist es uns gelungen, damit eine der geplanten Neuerungen der Ende vergangenen Jahres gescheiterten Novellierung dennoch auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage im Sinne eines modernen Jugendmedienschutzes umzusetzen.“Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind schon seit vielen Jahren als Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) – für die Alterskennzeichnung von Kinofilmen, DVDs oder Blu-rays (FSK) und von Computerspielen auf Trägermedien (USK) tätig. Prof. Ring: „Beide Selbstkon-trollen bringen damit viel Jugendschutz-Erfahrung in Bezug auf die Bewertung von Inhalten in die Online-Welt ein. Das sehen wir sehr positiv. Trotzdem hat der Online-Bereich natürlich ganz spezifische Charakteristika, die in den Prüfkriterien berücksichtigt werden müssen.“ Das sei ein wesentlicher Punkt bei der intensiven Prüfung der Anerkennungsanträge durch die KJM gewesen. Auch die beiden zuständigen Landesmedienanstalten begrüßen die Anerkennung der neuen Selbstkontrollen für Onlineinhalte als Beitrag zur Stärkung der Selbstverantwortung. „Die Anerkennung der FSK in Wiesbaden als Selbstkontrolleinrichtung nach dem JMStV ist nicht nur Würdigung ihrer verdienstvollen bisherigen Tätigkeit für Kinofilme, sondern trägt zur Ergän-zung und Verdichtung der Selbstverantwortung für audiovisuelle Inhalte im Internet und im privaten Fernsehen bei, sagte Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sagte zur Anerkennung der USK: „Die USK wird durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der Computerspiele auch online zu einem besseren Jugendmedienschutz – gerade in Bezug auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte – beitragen.“

Das erfolgreiche Aufsichtsmodell der regulierten Selbstregulierung wird mit der Anerkennung der beiden neuen Selbstkontrollen vor allem im Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote im Internet noch weiter optimiert. In der Praxis heißt das, dass die Anbieter für die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Angebotes selbst verantwortlich sind. Sie müssen vor der Verbreitung von Inhalten die mögliche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung ihres Angebotes auf Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Anbieter können sich zur Erfüllung ihrer Verantwortung Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne einer „regulierten Selbstregulierung“ bedienen – unter Beibehaltung der hoheitlichen Regulierungs-kompetenz. Halten sich die Anbieter an die Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen und bewegen sich die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen des ihnen übertragenen Beurtei-lungsspielraums, sind rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige Landesmedienanstalt allerdings ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den Selbstkontrollen hat es die KJM im Internet im Wesentlichen mit Angeboten zu tun, die sich im unzulässigen Bereich bewegen.

Quelle Presseportal

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