Die Welt wächst mehr und mehr zusammen und dank der Globalisierung eröffnen sich für viele Menschen neue Möglichkeiten. Besonders im Job wird heutzutage Wert auf Flexibilität und Auslandserfahrung gelegt. Manche Arbeitgeber setzen sogar die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter voraus, für eine bestimmte Zeit in einer Zweigstelle im Ausland zu arbeiten. Hinsichtlich der Krankenversicherung treten dabei mitunter Probleme auf. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über die Regelungen privater Krankenversicherungen.
Wer bei der PKV (http://www.private-krankenversicherung.de/…) versichert ist, profitiert in der Regel von zahlreichen Vorteilen. Doch wenn eine längere Reise geplant ist oder ein beruflicher Aufenthalt im Ausland ansteht, fragen sich viele Kunden, ob ihr Versicherungsschutz auch dann gewährleistet ist. Wer sich dazu entschließt, seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen, kann die private Krankenversicherung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur Aufenthalte im europäischen Ausland ab. Wer in andere Länder reist, ist auf eine private Zusatzversicherung angewiesen. Privatversicherte sollten vor einem Auslandsaufenthalt ihre Verträge prüfen. Die Mindestversicherungsdauer liegt zwischen einem und drei Monaten. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung während des Aufenthaltes im Ausland gilt der Versicherungsschutz in der Regel so lange, bis die Rückreise gefahrlos möglich ist. Bei manchen Tarifen muss der Versicherer im Voraus über die Länge und das Ziel der Reise informiert werden.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/…
Quelle lifePR