Seit 1. September gelten wichtige Änderungen für Radfahrer

Sep. 3, 2009

Zum 1. September 2009 treten wichtige Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Sie sollen laut Bundesverkehrsministerium vor allem Radfahrern mehr Sicherheit, weniger Umwege und freiere Fahrt bescheren. Künftig sind Radwege und Radfahrstreifen in der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) gleichgestellt. Die Kommunen haben nun einen größeren Handlungsspielraum bei der Entscheidung zwischen separaten und in die Straße integrierten Fahrspuren für Radfahrer. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nach der neuen StVO nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Bisher ließen sich viele Radfahrer von der Einfahrt in Sackgassen durch eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 357) abhalten. Künftig kann die Durchfahrmöglichkeit mit einem zusätzlichen Piktogramm angezeigt werden. Dadurch wird das Straßennetz durchlässiger, und Umwege werden vermieden.
Radfahrer dürfen ab 1. September in Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung fahren, wenn das Schild „Radverkehr frei“ es gestattet. In ausgewiesenen Fahrradstraßen dürfen künftig alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder, nicht schneller als 30 km/h fahren. Damit wird die alte Vorschrift präzisiert, die eine „mäßige Geschwindigkeit“ forderte. Künftig ist zudem klargestellt, dass bis zu zwei Kinder, die nicht älter als sieben Jahre sind, in Fahrradanhängern befördert werden dürfen. Inline-Skater können ab September auf Straßen, Seitenstreifen und Radwegen fahren, die mit dem Zeichen „Skater frei“ gekennzeichnet sind. Für Autofahrer wichtig: Auf so genannten Fahrradschutzstreifen, also Markierungen eines Radweges, gilt von nun an Parkverbot. Die Bundesregierung gibt nach eigenen Angaben pro Jahr 100 Millionen Euro aus, um den Radverkehr zu fördern und für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Dies sei jedoch deutlich zu wenig, beklagen Fahrrad-, Umwelt- und Autofahrerverbände. Sie sehen aber auch die Bundesländer und die Kommunen in der Pflicht, noch mehr zu tun.
Quelle (lifePR)

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