Flucht- und Rettungswege einrichten und kennzeichnen: Daran kommt kein Unternehmer vorbei

Aug. 24, 2009

Jeder, der ein Unternehmen leitet, trägt eine hohe Verantwortung – nicht nur für den geschäftlichen Erfolg, sondern auch für die Sicherheit und Unversehrtheit seiner Mitarbeiter. Aus diesem Grunde ist er beispielsweise dazu verpflichtet, die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu kennen. Leider – so eine Beobachtung des bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. mit Sitz in Kassel – ist dieses Bewusstsein nicht überall hinreichend ausgeprägt.

Sollte im Betrieb ein Feuer ausbrechen und Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haftet der Unternehmer persönlich, falls ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können. Neben der betrieblichen Katastrophe kann dann auch noch der private Ruin die Folge sein. Der bvbf weist deshalb darauf hin, dass einige wesentliche Maßnahmen des Brandschutzes unerlässlich sind.

Neben Feuerlöschern und Wandhydranten, Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen zählen dazu die Einrichtung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Was sich einfach anhören mag, ist jedoch in der Umsetzung ein sehr komplexes Terrain – mit zahlreichen juristischen und technischen Fallstricken.

Der bvbf verweist auf die Erfahrung qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe

„Wer meint, ein paar Hinweisschilder für Notausgänge und Feuerlöscher würden ausreichen, der irrt“, bringt Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf, die reale Lage auf den Punkt. „Hier spielen eine ganze Menge Aspekte hinein, die berücksichtigt werden müssen: Vom Arbeitsschutz über das Baurecht bis hin zu technischen Richtlinien und Normen.“

Es empfiehlt sich daher, bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb einzubeziehen, der hierbei den notwendigen Überblick besitzt und über konkrete Erfahrungen bei deren Ausgestaltung verfügt. Adressen lokaler Brandschutz-Fachbetriebe sowie praktische Hinweise, aktuelle Neuigkeiten und weiterführende Informationen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz hat der bvbf auf seiner Internetseite unter www.bvbf-brandschutz.de zusammengestellt.

Kontakt:
bvbf – Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Friedrichsstraße 18
34117  Kassel
0561 – 288 64 0
0561 – 288 64 29
www.bvbf-brandschutz.de

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