Hände weg vom Handy

März 1, 2009

Während einer Autofahrt ist das Telefonieren mit dem Handy nur noch über eine Freisprechanlage erlaubt. Das kommt nicht von ungefähr, denn mit dem Mobiltelefon in der Hand steigt nachweislich das Unfallrisiko. Dies bestätigen auch die Experten der Hamburg-Mannheimer Versicherung und warnen in diesem Zusammenhang gleichzeitig vor fragwürdigen „Ausweichlösungen“. Diese seien zumeist ebenso riskant wie das Fahren mit dem Handy in der Hand und zudem oft gesetzeswidrig. So verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Autofahrer, der mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen einer Schnellstraße verbotswidrig angehalten hatte, um dort ein Telefonat zu führen. Das Gericht bestrafte ihn gleich doppelt: für das Halten auf dem Seitenstreifen, das nur in Not- oder Unglücksfällen bzw. auf polizeiliche Weisung zulässig ist, und für die unerlaubte Nutzung eines Handys während der Fahrzeugführung. Den laufenden Motor hatten die Richter nämlich als Indiz einer nach wie vor bestehenden, aktiven Teilnahme am Verkehr gewertet – und dabei sei das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung untersagt. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 Ss (OWi) 84/08 – (OWi) 39/08 III)

(Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe)

Ansprechpartner:

Frau Claudia Schuster
ERGO Versicherungsgruppe AG
Telefon: +49 (211) 4937-2272
Fax: +49 (211) 4937-3113
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Quelle (lifePR)

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