Ferienimmobilien: Nur nichts überstürzen

Aug 12, 2008

Ist der Sommerurlaub vorbei, überkommt viele schnell die Sehnsucht nach der nächsten Reise. Oft geht es jahrelang immer wieder zum gleichen Ferienziel. Da liegt es nahe, gleich eine Ferienwohnung oder ein Haus im Lieblingsferienort zu kaufen, mögen viele denken. Gewarnt sein sollten jedoch alle, die aus einer Urlaubslaune heraus unüberlegt einen Kaufvertrag abschließen. Denn das kann teure Folgen haben.

„In vielen Ländern gelten beim Immobilienkauf andere Regeln als in Deutschland“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD. So ist zum Beispiel das Einschalten eines Notars in vielen Ländern für einen Immobilienkauf nicht notwendig, und es gilt bereits die Unterschrift auf einem einfachen Stück Papier als Kaufvertrag – so beispielsweise in Spanien, Italien und Frankreich. „Ein Vertrag kann theoretisch sogar aus wenigen Zeilen auf der Rückseite einer Postkarte bestehen“, erklärt Schick. Er rät, einen kühlen Kopf zu bewahren und vermeintliche Schnäppchen besonders intensiv zu prüfen. Die wichtigste Regel beim Kauf einer Ferienimmobilie ist es, sich viel Zeit zu nehmen und in Ruhe alle Vor- und Nachteile abzuwägen. Das ist oftmals nicht einfach – unter anderem, weil für viele europäische Regionen kaum fundierte Marktberichte vorliegen. Helfen kann da ein örtlicher Makler. „Auch im Ausland sollten Kaufinteressenten darauf achten, dass ihr Dienstleister Mitglied in einem Fachverband ähnlich dem IVD ist“, rät Schick.

Viele spontan unterschreibende Urlauber bemerken nicht, wenn im Kaufvertrag Vorauszahlungen vereinbart werden. „Die sind in der Regel verloren, wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt“, sagt Peter Schöllhorn, Rechtsanwalt und Vorstand der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA). Er rät außerdem dringend dazu, die Höhe der Grunderwerbsteuer und der weiteren Nebenkosten zu ermitteln sowie die Baugenehmigung und ein Gutachten über die Bausubstanz anzufordern. Gerade in den südlichen Ländern gibt es viele Schwarzbauten. „Wer aktiv wird, ohne sich von einem Experten unterstützen zu lassen, der sich mit den Gegebenheiten des Landes auskennt, setzt eine Menge Geld aufs Spiel“, warnt Schöllhorn. In jedem Fall sei eine Prüfung des Kaufvertrages durch einen Anwalt oder Notar zu empfehlen. „Und Nachfragen bei der zuständigen Gemeinde können klären, ob geplante Umbauten oder neue Projekte überhaupt genehmigt werden“, gibt er einen weiteren Tipp.

Doch auch glückliche Besitzer einer Ferienimmobilie sollten Einiges beachten. Zum Beispiel gilt in anderen Ländern teilweise ein vom deutschen stark abweichendes Erbrecht. „In Spanien und Italien gibt es in der Regel keine Probleme, für Deutsche kommt dort die deutsche Erbfolge zur Anwendung“, erklärt Schöllhorn. So ist zum Beispiel die Vererbung an die Ehefrau oder den Ehemann kein Problem. Anders ist es jedoch in Frankreich, dort gilt auch für Deutsche französisches Erbrecht. „Nachkommen und Blutsverwandte werden darin gegenüber dem lebenden Ehegatten stark bevorzugt“, sagt Schöllhorn. Durch Konstruktionen wie Gesellschaftsgründungen und Gütergemeinschaften werde oft versucht, die Benachteiligung des Ehepartners aufzuheben. Er empfiehlt, sich vor dem Kauf einer Immobilie in Frankreich dahingehend unbedingt beraten zu lassen.

„Informationen sammeln, Experten um Rat fragen und sich Zeit lassen“, fasst Schick die Vorschläge zusammen. „Dann fährt man auch nach dem Immobilienkauf hoffentlich noch lange gerne in sein Lieblingsurlaubsland.“

IVD-Checkliste

Zehn Tipps für den Kauf einer Ferienimmobilie im Ausland
– Unterschreiben Sie nichts bei der Besichtigung. In vielen Ländern bindet man sich schon mit Abschluss eines Vorvertrags an die Immobilie. Die Bezeichnung Vorvertrag oder auch nur ein formales Schriftstück sind dabei meistens nicht einmal erforderlich. Auch die Unterschrift auf einem Schmierzettel kann rechtswirksam werden.
– Prüfen Sie die Lage und stellen Sie sicher, dass die Infrastruktur gut ausgebaut ist. Gerade in ländlichen Gebieten ist es außerdem wichtig, dass die medizinische Versorgung sichergestellt ist. Stellen Sie Vergleiche mit anderen Objekten vor Ort an. „Schnäppchen“ haben meistens einen Haken.
– Akzeptieren Sie keine Vorauszahlungen. Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, können diese verloren sein.
– Lassen Sie nach Möglichkeit ein Gutachten von einem Sachverständigen über den Zustand der Bausubstanz anfertigen.
– Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob das Grundstück überhaupt bebaut bzw. das Haus umgebaut werden darf und informieren Sie sich über bestehende Miet- und Pachtverträge. Oftmals benötigen Ausländer für den Erwerb einer Immobilie eine Genehmigung.
– Stellen Sie sicher, dass der Vorbesitzer alle Steuern bezahlt hat.
– Engagieren Sie einen Notar, der sich vor Ort auskennt. Dies gilt auch für Länder, in denen dies nicht vorgeschrieben ist.
– Legen Sie vor dem Kauf vertraglich fest, ob der Makler vom Käufer oder vom Verkäufer bezahlt wird.
– Lassen Sie sich einen Register- bzw. einen Grundbuchauszug neuesten Datums vom Verkäufer vorlegen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Verkäufer auch die Eigentumsrechte am Grundstück hat.
– Bestehen Sie vor Zahlung der endgültigen Kaufsumme selbst auf einer Eintragung ins Grundbuch, bzw. eines entsprechenden Registers. Nur so verhindern Sie, dass das Objekt anderweitig verkauft oder belastet werden kann.

Ansprechpartner:

Frau Barbara Popp
Dr. ZitelmannPB. GmbH
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Fax: +49 (30) 726276-1793

Quelle (lifePR)

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