Ab 1. Juli 2008 ist Haut-Check Kassenleistung
„Die Zunahme der von Hautkrebs betroffenen Menschen ist alarmierend“, sagt Dr. Angela Werrmann von der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Man rechnet mit jährlich über 200.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Eine der Ursachen ist das veränderte Freizeitverhalten der Deutschen beispielsweise durch häufige Urlaubsreisen in den sonnigen Süden, ins Hochgebirge oder ständige Solarienbesuche. Vorbeugung und Früherkennung spielen deshalb eine wichtige Rolle. „Die eigene Beobachtungsgabe ist eine wichtige Hilfe zur Früherkennung des Hautkrebses“, meint Dr. Werrmann. „Denn Hautkrebsvorstufen können an Form- und Farbveränderungen eines Leberfleckes sowie an Juckreiz und Blutungen erkennbar sein.“ Wenn bösartige Hautveränderungen frühzeitig erkannt werden, sind gute Heilungschancen gegeben.
Aus diesem Grund erweitert sich ab 1. Juli 2008 das Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen um die Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs. Bisher stand es im eigenen Ermessen der Krankenkassen, diese Leistung kostenfrei für ihre Versicherten anzubieten.
Nun kann jeder gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre diese Vorsorgeuntersuchung auf Kosten seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Zur Durchführung sind neben Hautärzten auch Allgemeinmediziner bzw. praktische Ärzte und Internisten berechtigt, die eine entsprechende Weiterbildung vorweisen können. So soll sicher gestellt werden, dass ausreichend Ärzte für diese Untersuchung zur Verfügung stehen und gegebenenfalls der Hautcheck mit anderen Früherkennungsuntersuchungen, wie z.B. dem allgemeinen Check-up ab 35, verbunden werden kann.
Da es sich beim Hautcheck auch um eine Früherkennungsmaßnahme handelt, ist hier bei der Inanspruchnahme ebenfalls keine Praxisgebühr fällig.
Ansprechpartner:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
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Telefon: +49 (341) 337371 0
Fax: +49 (341) 337371 10
Zuständigkeitsbereich: Beratungsstelle Leipzig
Quelle (lifePR)