Das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer ist und bleibt verboten. An der Vorschrift, die das Verbot regelt, bestehen laut ARAG Experten keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde blieb demnach auch erfolglos (BVerfG 2 BvR 525/08).
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Quelle (lifePR)
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