Geselligkeit fordert häufig auch ihren Tribut, z.B. in Form von kleinen Rempeleien in einer großen Menschenmenge. Dass dabei schon mal ein Getränk verschüttet werden kann, erklärt sich nahezu von selbst. Schade nur, wenn jemand bei einer Veranstaltung auf einer Bierlache ausrutscht und sich dabei verletzt. Bei Großveranstaltungen, gerade im Karneval, lohnt es sich allerdings aufgrund dessen nicht, den Veranstalter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verklagen, wissen ARAG Experten. Das Verschütten von Getränken und die damit einhergehende Rutschgefahr kann nicht komplett vermieden werden (OLG Köln, Az.: 9 U 7/02).
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Quelle (lifePR)