Gummiventile, auch Snap-in-Ventile, gelten nach einer Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) als Ausrüstung von Transportern und Wohnmobilen bei „ordnungsgemäßer Verwendung“ als sicher. Sie müssen nicht durch Metall-Einschraubventile ersetzt werden. Ordnungsgemäß verwendet werden Snap-in-Ventile laut KBA, „wenn die gewählte Ventilausführung den vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifenfülldruck im normalen Fahrbetrieb sicher abdeckt, die Ventilanlageflächen ausreichend groß und plan sind, der Ventillochbereich keine Grate aufweist sowie die Radkonstruktion eine sichere Ventilmontage zulässt und eine unzulässig große Auslenkung des Ventils im Fahrbetrieb verhindert“. Das KBA hatte nach einigen ungeklärten Unfällen die in der Kritik stehenden Gummiventile als mögliche Gefahrenquelle untersucht und Branchenvertreter und Reifensachverständige der Automobilund Zulieferindustrie sowie des Reifen- und Vulkanisierhandwerks angehört. Danach kommen als Ursache für Ventilschäden Vorschädigungen bei der Ventilmontage, Konstruktionsfehler und schadhafte Räder im Radschlüssel- und Ventillochbereich wie auch äußere Einflüsse infrage.
Alle Beteiligten waren sich laut KBA einig, die Zahl der Ventilschäden durch „geeignete Maßnahmen“ weiter zu verringern. Um welche es sich dabei handeln soll, verriet das Amt allerdings nicht, kritisiert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Das KBA selbst gab in seiner Mitteilung mit einer Anwendungsempfehlung für Metall-einschraubventile einen Hinweis für eine mögliche Alternative.
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Quelle (lifePR)