Durch schärfere Kontrollen bei den Künstlersozialkassen drohen Unternehmen Nachzahlungen in Millionenhöhe

Okt 11, 2007

Wer glaubt, dass das Thema der Melde- und Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse für ihn nicht relevant ist? Dies ist leider ein weit verbreiteter und eventuell kostspieliger Irrtum! Fast alle Betriebe in Deutschland sind bei der Künstlersozialkasse melde- und abgabepflichtig.

Nicht nur Unternehmen die typischerweise als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen tätig werden, wie z. B. Verlage oder Varietes, fallen unter die Melde- und Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse. Die wenig bekannte Regelung des Künstlersozialversicherungsgesetzes erstreckt sich auch auf Unternehmern die „Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke ihres eigenen Unternehmens betreiben“, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Unter diese Kategorie fallen somit sämtliche Unternehmen, die Aufträge für z. B. Newsletter, Kataloge, Broschüren und Internetauftritte in regelmäßigen Abständen vergeben bzw. aktualisieren lassen!

Und noch eine zweite Vorschrift erweitert den Kreis der melde- und abgabepflichtigen Unternehmen: Jeder Unternehmer wird melde- und abgabepflichtig, wenn er regelmäßig selbständige, künstlerische oder publizistische Leistungen für jegliche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will. Die Definition der Regelmäßigkeit ist hierbei sehr weit gefasst. Für die Erfüllung der Regelmäßigkeit reicht es bereits schon aus, wenn diese sich in einem Jahresturnus wiederholt (z. B. eine einmal jährlich stattfindende Kundenveranstaltung). Die Melde-/Abgabepflicht besteht schon seit den 80-ger Jahren. Da der Künstlersozialkasse die personellen Voraussetzungen für eine flächendeckende Überprüfung bisher nicht zur Verfügung gestanden haben, wurde die Nichteinhaltung der Melde- und Abgabepflicht so gut wie nicht geahndet. Seit Mitte dieses Jahres erfolgt die Überprüfung der Abgabepflichten nun aber durch die Deutsche Rentenversicherung!

Die Konsequenzen daraus sind, dass, sofern den Meldepflichten nicht nachgekommen wird, Schätzungen erhoben und Bußgelder verhängt werden können.
Weiterhin ist im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen oder bei der Abgabe einer Erstmeldung mit Nachzahlungen von Beiträgen für melde- und abgabepflichtige Leistungen für einen rückwirkenden Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu rechnen.

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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.

Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G..

Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen – den sog. Peer-Review – bestanden.

Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.

Quelle (openPR)

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