Die Rechtssprechung und der Gesetzgeber – das Kondom für das Volk?

Aug 3, 2007

Wieso will man eine „Vermehrung“ der Österreicher verhindern?

„Die Rechtssprechung wie sie dzt. umgesetzt wird, ist das einzig wirkungsvolle Kondom für eine Übervölkerung der Österreicher in Österreich. Wir gratulieren den Entscheidungsträgern. Die Geburten sind rückläufig. Nur dieses geniale System brachte den vorprogrammierten Erfolg.

Das zeigt eindeutig, dass man mit Gesetzen und auch deren einmalige Rechtssprechung erfolgreich das Endresultat steuern kann. Dzt. macht es den Anschein, dass auch das Regierungsprogramm in ein paar Jahren aller Voraussicht nach bei einem Punkt erfüllt werden kann, denn wo es keine Österreicher aufgrund der schwachen Geburten gibt, kann es folglich auch keine arbeitlosen Österreicher geben. Wieder ein Wahlversprechen erfüllt, wir haben keine Arbeitslose.“, berichtet Richard Maier, der Landesleiter des bereits bekannten Vereins Kindergefühle in Österreich mit Hauptsitz in Salzburg, der sich für die Rechte der Kinder auf beide Elternteile einsetzt und auch die Missstände in der Obsorge aufzeigen will.

„Die Kinder sind unsere Zukunft, aber es wird mit dieser Gesetzgebung und Rechtssprechung zu einem Risiko für das Kind und einem Elternteil“, meint Richard Maier. Seit Jahren wehre man sich vehement und erfolgreich gegen die Durchsetzung der Kinderrechtskonvention. Sie sei zwar beschlossen und ist auf Papier, aber Papier sei geduldig, so der Landesleiter. Das Papier schlummert daher ihren „100-jährigen Traum“ und wartet bis ein Prinz dieses Papier wachküsst, so Maier wörtlich.

Der Vereinsleiter meint, es sei endlich an der Zeit aufzuwachen und der Kinderrechtskonvention die Bedeutung zu geben, die es verdient. Die Kinder gehören in den Vordergrund und nicht Überlegungen wie man ein Elternteil am besten schütze.

Die Situation Heute:
Richard Maier des Vereins Kindergefühle zeigt auf div. Unterlagen und berichtet: „Die Wissenschaft zeigt, dass die Kinder beide Elternteile brauchen. Die Rechtssprechung ist heute noch wie nach den Nachkriegsjahren. Die Rechtssprechung und Gesetzgebung hat sich sogar gravierend verschlechtert. Denn es waren noch nie so viele Scheidungswaisen wie derzeit. Kinder sind Heute ein Risiko.“ Eine Frage von Maier an die Zuhörer: „Wer traut sich heute noch Kinder in die Welt setzen? „

Nachdenklichkeit kehrt ein.
Nach einiger Zeit meint Maier, dass heute max. die Eltern nur noch 2 Kinder haben, dass sei zumindest der Regelfall. Zu groß sei das Risiko! Mehr als die Hälfte der Kinder haben schon nicht mehr beide Elternteile obwohl beide Elternteile für die Entwicklung unbedingt notwendig seien. Die Kinder haben auch ein Recht auf beide Elternteile, so die Kinderrechtskonvention, die aber bedauerlich in Österreich in Vergessenheit geraten oder auch noch anscheinend unbekannt sei.

Der Landesleiter rät daher allen betroffenen Elternteile Strassburg anzurufen und Österreich daran zu erinnern, dass Kinderrechte auch Menschenrechte sind, so Maier wörtlich.In seinem Vortrag meinte Richard Maier weiter, die Kinder haben ein sehr hohes Risiko bei solchen geförderten Missständen an psychische Störungen zu erkranken, weil ihnen ein Elternteil fehle. Der Vereinsrepräsentant vertritt die Auffassung, dass eine Mutter keinen Vater ersetzen und ein Vater keine Mutter ersetzen kann. Das sei ein ernst zu nehmendes Risiko denen die Kinder vorsätzlich ausgesetzt werden. Maier zeigt den Zuhörer anhand von Beispielen gravierenden Verletzungen an der Kinderrechtskonvention in Österreich. Weiters zeigt der Landesleiter Urteile, wie schnell einem Elternteil die alleinige Obsorge zugewiesen werde und es sei ein weiterer Beleg dafür wie die Kinderrechtskonvention in Österreich mit Füßen getreten werde.

Auch die Gutachterszene am Beispiel Salzburg wird wieder erörtert. Es sei keine Besserung in Sicht, so Maier. Es werden nach wie vor Gutachten erstellt, die mitunter gravierende Mängeln und grobe Fahrlässigkeiten enthalten. Jeder Laie würde erkennen, dass diese Gutachten mangelhaft seien da sie sich mitunter in sich selbst widersprechen, doch diese Gutachtenausdrucke, in denen aller Anschein nach immer wieder dieselben Textbausteine eingebaut werden, werden von der Justiz wohlwollend akzeptiert. Auch die Rechtsanwaltskammer Salzburg ist in ihrem letzten Wahrnehmungsbericht wieder zum Ergebnis gekommen, dass bei der Auftragsvergabe und der Wahl des Gutachters, beim Gutachter wohl eine Befangenheit vorliege und man fast von einem Auftragsmonopol in Salzburg sprechen könne.

Aus Zeitgründen führt der Landesleiter die weiteren Verletzungen der Menschenrechte nicht mehr fort und kommt wieder zum Thema „Trennung“ zurück. Maier meint, dass bei einer Trennung das Kind immer wieder zum Machtball eines Elternteils werde. Das andere Elternteil werde erpressbar. Maier in seinem Vortrag weiter: “die meisten Wiedersingles, so zeigen unsere Erfahrungswerte, werden mit dem Umgangsrecht und Finanziellen erpresst. Der andere Elternteil wird zu Marionette: „entweder du machst das oder, …“. Der Landesleiter des Vereins Kindergefühle stellt sich fragend an die Zuhörer: „das ist alles kinderrechtskonventionkonform, wenn das Kind als Machtball verwendet wird – oder – werden diese Kindermenschenrechte noch gar nicht angewendet? Maier in seinem Vortrag weiter: „Will das diskriminierende Elternteil in die Erziehung mitwirken, so wie es die Kinderrechtskonvention vorsieht, so bleibt diesem nur eines übrig, jahrzehntelang eine Marionette und ein Geldesel zu sein, oder, wer sich das leisten kann, geht nach Strassburg, denn hier sind die Menschenrechte bekannt.“

Der Vortragende, Richard Maier, teilt den Zuhörer mit, dass Österreich als kleines Land, umgerechnet auf die Einwohner, gute Chancen hat führende Plätze bei der Verletzung der Menschenrechte zu ergattern und weist auf die Kritik der Rechtsanwaltskammer Wien hin, dass Österreich die Grundrechte mehr schätzen solle. Nochmals fragt der Vereinsvorsitzende Maier die Zuhörer wörtlich: „wer will in Österreich jetzt noch mehr als 2 Kinder? Es kam keine Antwort.

Weitere Informationen unter:

www.kindergefuehle.at

Verein Kindergefühle – das Recht des Kindes auf beide Elternteile

Anger Straße 31
AT-5071 Wals-Siezenheim

eingetragen im Vereinsregister der Stadt Salzburg

E-Mail: office@kindergefuehle.at

Der Verein Kindergefühle ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für das Recht des Kindes auf beide Elternteile einsetzt.

Quelle (openPR)

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